Politik/Inland

"Frauenvolksbegehren 2.0": Die Forderungen im Detail

Es sei an der Zeit, die Umsetzung lange bestehender frauenpolitischer Forderungen und entsprechender Maßnahmen mit Nachdruck einzufordern. "Wir möchten bis 2018 ein neues Frauenvolksbegehren auf die Beine stellen und brauchen eure Unterstützung, um die Arbeit, die vor uns liegt, gemeinsam bewältigen zu können", heißt es auf der zugehörigen Website.

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Zwanzig Jahre nach dem Frauenvolksbegehren 1997 soll es Anfang 2018 zu einer Neuauflage des Frauenvolksbegehrens kommen. Der Forderungskatalog umfasst 15 Punkte und deckt die Bereiche Politik, Arbeit und Wirtschaft sowie Familie und Gesundheit ab. Nachfolgend die Forderungen der Frauen im Detail:

Politische Teilhabe und öffentlicher Raum

1. Mit dabei statt mit gemeint: Wo politische Entscheidungen getroffen werden, müssen Frauen gleichermaßen an Entscheidungsprozessen beteiligt sein. Die Parteienförderung soll daher gestaffelt ausbezahlt werden, wobei der Höchstbetrag an die Beteiligung von 50 Prozent Frauen in gewählten Positionen aller Gremien geknüpft wird. Gleiches soll auch für die Klubförderung gelten.

2. Frauen auf allen Ebenen: Wir fordern eine 50-prozentige Frauenquote in Leitungsgremien staatlicher und börsennotierter Unternehmen und entsprechende Sanktionen bei Nicht-Einhaltung. Bei Nichtbeachtung oder Nichterfüllung der Geschlechterquote bei neu zu besetzenden Aufsichtsratsplätzen wird die Wahl aufgrund der Quotenwidrigkeit für nichtig erklärt und die Posten bleiben unbesetzt. Sollte demnach keine Frau nominiert werden, muss das Kontrollgremium verkleinert werden.

3. Raus aus der Rosa-Blau-Falle: Wir fordern vielfältige Buben-, Mädchen- und Geschlechterbilder. Jedes Kind hat ein Recht auf Entfaltung der eigenen Potenziale, ohne konstruierte Geschlechterstereotypen. Bildung und Lehrmaterialien auf allen Ebenen müssen frei sein von sexistischen und homofeindlichen Beispielen. Pädagoginnen und Pädagogen in allen Einrichtungen benötigen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen einen geschlechtersensiblen Blick, daher fordern wir eine Reformierung der pädagogischen Ausbildung im Sinne einer kritischen und queeren Pädagogik.

4. Dabei von Anfang an: Wir fordern durchgängige Angebote und einen niederschwelligen Zugang zu Beratung, Kompetenzfeststellung und Kinderbetreuung für asylsuchende Frauen und die Möglichkeit, schon während des Spracherwerbs einer Beschäftigung nachgehen zu können. Für die Verwirklichung dieses Prozesses sollten verschiedene Träger in der Flüchtlingsarbeit und andere relevante Akteure, wie etwa das AMS, zusammenarbeiten. Frauen sollen vor allem über den Ablauf des Asylverfahrens und die Möglichkeit informiert werden, unabhängig von ihrem Ehemann einen Asylantrag stellen zu können.

5. Wertgeschätzt statt plakatiert: Um den öffentlichen Raum Frauen gegenüber wertschätzend zu gestalten und medial konstruierte Rollen- und Geschlechterbilder aufzubrechen, fordern wir ein Verbot sexualisierter Werbung ohne Produktbezug sowie von Produkten, Werbeinhalten und Marketingstrategien, die Mädchen oder Buben eine limitierende Geschlechterrolle zuweisen.

Arbeit und Wirtschaft

6. Jede Arbeit hat ihren Wert: Vom Gehalt sollen alle leben können. Daher fordern wir einen gesetzlichen Mindestlohn von EUR 1.750,- brutto.

7. Umverteilt statt unbezahlt: Aufgrund des hohen Frauenanteils bei Teilzeitbeschäftigung und zur gerechteren Aufteilung von unbezahlter Arbeit zwischen beiden Partner_innen fordern wir eine Arbeitszeitverkürzung auf 30 Stunden pro Woche.

8. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Die Einkommensschere muss durch Maßnahmen wie Einkommensberichte, die neue Kriterien und Standards enthalten, geschlossen werden. Darin sollen Prämien, Zulagen, Pauschalen, Überstunden, die Unterscheidung zwischen Teil-und Vollzeit und die prozentuale Angabe von Entgeltdifferenzen sichtbar gemacht werden.

9. Ökonomische Unabhängigkeit ist kein Luxus: Die Höhe der Berechnung der Notstandshilfe und der Mindestsicherung der Länder erfolgt individuell. Das Einkommen der Partnerin oder des Partners darf nicht hinzugerechnet werden und darf den Anspruch daher nicht schmälern. Selbiges soll auch für die Ausgleichszulage der Pensionen gelten.

10. Menschliche Bedingungen für menschliche Pflege: Wir fordern die Einstufung der 24-Stunden-Betreuung als unselbstständige Arbeit und damit die Anerkennung geltenden Arbeits- und Sozialrechts, wie etwa eine Bezahlung nach geltendem Kollektivvertrag für Pflege- und Betreuungskräfte, Arbeitnehmer_innenschutz und gewerkschaftliche Interessenvertretung.

Familie und Gesundheit

11. Jedes Kind hat seinen Platz: Jedes Kind hat nach Ablauf der Mutterschutzfrist einen Rechtsanspruch auf ganztägige, kostenlose, flächendeckende, qualitativ hochwertige Betreuung.

12. Selbstständig durch die Karenz: Um erfolgreiches Unternehmer_innentum zu fördern und adäquat auf Herausforderungen hinsichtlich Vereinbarkeit für Personen in Selbstständigkeit zu reagieren, fordern wir eine Aussetzung der SVA Pflichtversicherungsbeiträge für alle Selbstständigen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen. Eine überinstitutionelle Beratungsstelle soll Informationen und unterschiedliche Modelle gebündelt zur Verfügung stellen, um eine optimale Vereinbarkeit zu garantieren.

13. Gleiches Recht für alle Kinder: Der Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss besteht in der Höhe der Regelbedarfssätze und wird an die Dauer des Bezugs von Familienbeihilfe bei sofortiger Streichung der § UVG 16 und § UVG 19 gekoppelt.

14. Selbstbestimmt statt fremdgesteuert: Für Mädchen und Frauen soll bundesweit eine kostenlose, anonyme Beratung sowie ein kostenloser, anonymer Zugang zu Verhütungsmitteln, Schwangerschaftstests und zu rechtlich zulässigem Schwangerschaftsabbruch ermöglicht werden. Der Zugang soll an zumindest einer öffentlichen Krankenanstalt pro Bundesland und bei Frauenärztinnen und Frauenärzten möglich sein.

15. Sicher leben - sicher wohnen: Gewaltschutzzentren und Frauenhäuser sollen bundesweit ausgebaut und deren staatliche Finanzierung für Gewaltprävention jährlich auf EUR 210 Millionen erhöht werden, um der bereits ratifizierten Istanbul Konvention zu entsprechen. Der Zugang zu Frauenhäusern für asylsuchende Frauen und Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus soll sichergestellt werden.

Unterstützen kann man das Frauenvolksbegehren hier.