Politik/Inland

FPÖ schließt Geldflüsse an Partei aus, an Ex-Chef Strache nicht

Die FPÖ hat im Zusammenhang mit den im Ermittlungsakt gegen ihren Ex-Chef Heinz-Christian Strache befindlichen Fotos einer Sporttasche mit Bargeldbündeln am Mittwoch Geldflüsse an die Partei ausgeschlossen. Ob jedoch Geld an Strache geflossen sei, könne man nicht sagen. Dies "entzieht sich dem Wissensstand der FPÖ-Bundespartei", erklärte FPÖ-Bundesfinanzreferent Hubert Fuchs.

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Der FPÖ-Abgeordnete Fuchs betonte in einer Aussendung, dass er unmittelbar nach seinem Amtsantritt die Buchhaltung der Bundespartei prüfen ließ. Dabei seien keine Bargeld-Spenden aufgetaucht.

Wie das "Ö1- Morgenjournal" berichtete, habe Straches Ex-Leibwächter ausgesagt, dass er 2013 eine Sporttasche mit großen Bargeldmengen in Straches Dienstauto gesehen und diese fotografiert habe. Das Geld soll von ukrainischen Oligarchen stammen. Auch eine Mandatsrochade im Zuge der zeitnahen Nationalratswahl auf der Wiener Landesliste, präsentiere sich dadurch in anderem Licht. Thomas Schellenbacher, der damals etliche Geschäftsbeziehungen mit diversen ukrainischen Geschäftspartnern unterhalten hatte, zog für die Freiheitlichen ins Parlament ein. Dafür mussten mehrere FPÖ-Kandidaten auf ihr Mandat verzichten, wie etwa der damalige Landesparteisekretär und frühere Abgeordnete Hans-Jörg Jenewein.

Jenewein betonte am Mittwoch im Gespräch mit der APA, dass die Rochade bereits "lang im Vorfeld" ausgemacht gewesen sei. Druck Straches habe es keinen gegeben. Schellenbacher sei damals als "Quereinsteiger aus der Wirtschaft" präsentiert worden. Darüber hinaus habe er keinerlei Wahrnehmungen, was das Motiv hinter der Rochade gewesen sei. Über Geldflüsse wisse er jedenfalls nichts. Er sei als damaliger Wiener Landesparteisekretär aber auch nicht für Organisatorisches, sondern lediglich für die politische Ausrichtung zuständig gewesen. Auf die Frage, ob die Mandatsrochade im Lichte der aktuellen Ermittlungen neu bewertet werden müsse, meinte Jenwein: "Im Lichte der aktuellen Ermittlungen müssen wir uns viele Dinge neu anschauen."

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte 2018 in dieser Causa Ermittlungen eingestellt. Wie das "profil" berichtet hatte, erklärte die WKStA in ihrer Einstellungsbegründung, dass die Erstellung einer Wahlliste einer Partei kein Amtsgeschäft darstellt und damit Mandatskauf als Bestechlichkeit nicht strafbar sei. Vorausgegangen war den Ermittlungen ein Zivilverfahren aus dem Jahr 2016. Und zwar hatte ein niederösterreichischer Kaufmann die FPÖ und ihren damaligen Abgeordneten Schellenbacher auf zwei Millionen Euro wegen eines angeblich mündlich zugesagten, aber nie ausbezahlten "Lobbying- Honorars" für die erfolgreiche "Vermittlung" eines Nationalratsmandats geklagt.