Politik/Inland

Flüchtlinge: Amnesty gegen Informationspflicht für Ärzte

Massive Kritik am neuen Fremdenrechtspaket kommt von Amnesty International. Geschäftsführerin Annemarie Schlack kritisiert, dass Ärzte künftig die Behörden informieren sollen, wenn abzuschiebende Ausländer aus dem Krankenhaus entlassen werden. Außerdem werde in die Rechte von Kindern und Jugendlichen eingegriffen. Schlack sieht einen "traurigen Tiefpunkt in der Asylgesetzgebung".

Schlack wirft der Regierung vor, in ihrem Bemühen Österreich für Asylwerber möglichst unattraktiv zu machen, einen "menschenrechtlichen Abwärtstrend" im Asylbereich voranzutreiben. "Sie macht Schutzsuchende per Gesetz zu Menschen zweiter Klasse und tut so, als ob diese Menschen nicht die gleichen Grundrechte hätten wie alle anderen", kritisiert die Amnesty-Geschäftsführerin.

Rechnungshof zweifelt an Kostendarstellung

Das Fremdenrechtspaket stößt in der Begutachtung auch beim Rechnungshof auf einige Kritik. Dieser bezweifelt, dass es tatsächlich nur rund 2,6 Mio. Euro Mehrkosten verursacht - und stellt fest, dass die Kostenschätzung nicht den Anforderungen genügt. Vorarlberg lehnt die Streichung des Rechts auf einen Sprachkurs bei hoher Bleibewahrscheinlichkeit ab und Neustart wendet sich gegen mehrere Verschärfungen.

Mit 1,312 Mio. Euro beziffert das Innenministerium im Entwurf zum Fremdenrechtsänderungsgesetz 2018 die Mehrkosten des Bundes, mit 968.000 Euro jene für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und mit 324.000 Euro für die Landespolizeidirektionen. Verursacht werden diese u.a. durch nötige personelle Aufstockung für die neue Möglichkeit, Asylwerbern Handys und Datenträger abzunehmen, sowie die Abwicklung der neuen Verpflichtung für (über Bargeld verfügende) Asylwerber, zu den Verfahrenskosten beizutragen.

Mehrkosten durch Rechtsmittel

Die Angaben, wie viel und welches Personal nötig sein wird, sind dem Rechnungshof zu ungenau - und ebenso die Darstellung, dass der Bund sich Grundversorgungs-Kosten ersparen werde, weil durch die Auswertung der Handys "bei 100 oder mehr Fällen pro Jahr" wohl eine Dublin-Zuständigkeit anderer Staaten festgestellt werden könne. Außerdem habe das Innenministerium nicht berücksichtigt, dass durch Rechtsmittel gegen die Abnahme von Handys oder Bargeld Mehrkosten entstehen - und ebenso durch die geplante fälschungssichere Herstellung von Ausweis-Karten für Asylwerber oder -berechtigte.

Für den Verein Neustart stellt sich die Frage, ob die Möglichkeit zur Abnahme von Beweismitteln und Bargeld "nicht nur mit extrem hohem Aufwand, sowohl zeitlich als auch bürokratisch im Verhältnis zu dem, was dadurch wirklich an Barmitteln einzubringen wäre, umzusetzen wären".

Vorarlberg lehnt Streichung des Rechts auf Sprachkurs ab

Als problematisch erachtet Neustart, dass der absolute Ausweisungsschutz für langjährig integrierte Menschen, die von klein auf in Österreich aufgewachsen sind, ersatzlos gestrichen werden soll: "Der Aufenthaltsstatus von Menschen, die ein ganzes Leben oder zumindest einen Großteil dessen in Österreich verbracht haben, sollte nicht einzig und allein von der Ermessensentscheidung einer Behörde, die die Integration des Betroffenen und Verhältnismäßigkeit der Maßnahme abzuwägen und zu beurteilen hat, abhängen." Als "nicht verhältnismäßig" beurteilt der Verein - auch mit Blick auf Artikel 8 EMRK (Achtung des Privat- und Familienlebens) -, dass ein unbefristetes Einreiseverbot künftig schon bei einer Verurteilung zu mehr als drei Jahren (bisher fünf) verhängt werden können soll. Denn: "Ein unbefristetes Einreiseverbot stellt den stärksten Eingriff unter den aufenthaltsbeendenden Maßnahmen dar und kann nur - wenn überhaupt - bei schwerst wiegender Straffälligkeit verhältnismäßig sein."

Das Land Vorarlberg wendet sich dagegen, den Rechtsanspruch auf einen Deutschkurs für zum Asylverfahren zugelassene Personen zu streichen, bei denen die Zuerkennung des Asylstatus sehr wahrscheinlich ist. "Die geplante Änderung wird abgelehnt, da Sprachkurse für Personen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit im Sinne der Integration jedenfalls sinnvoll sind", ist in der Begutachtungs-Stellungnahme zu lesen.