Fellner wollte 236.000 €: VfGH hob Rechnung an Wiener Stadträtin auf
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat die Wiener SPÖ-Stadträtin Ulli Sima vor einer teuren Rechnung bewahrt: Sie hatte eine Gegendarstellung im Fellner-Medium Österreich erwirkt. Die zweite Instanz hob diesen Entscheid aber wieder auf. Die Gratiszeitung revanchierte sich mit einer saftigen Forderung: 236.000 Euro sollte Sima für die zu Unrecht erwirkte Gegendarstellung zahlen.
Unverhältnismäßig hohe Kosten
Kurios? Ja. Rechtens? Auch ja. Der Verfassungsgerichtshof hat diese Bestimmung des Mediengesetzes nun aufgehoben. Sie könne zu unverhältnismäßig hohen Kosten führen, befand der VfGH.
Die entsprechende Bestimmung des Mediengesetzes verstoße damit gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung und auf Persönlichkeitsschutz, hieß es in einer Mitteilung am Montag.
Aufhebung tritt für Ulli Sima sofort in Kraft
Eine derartige Zahlung zwinge Betroffene entweder zu einem nicht tragfähigen wirtschaftlichen Risiko oder dazu, auf eine Gegendarstellung von vorneherein zu verzichten, heißt es weiter. Es sei zwar auch wichtig, Medieninhaber vor „unzulässigem Zwang“ zu schützen, Inhalte Dritter zu veröffentlichen.
Dies könnte aber auch sichergestellt werden, ohne dass die Zahlungsverpflichtung für letztlich unrechtmäßige Gegendarstellungen eine von vorneherein abschreckende Höhe erreicht, befand der Verfassungsgerichtshof.
Die Bestimmung gilt noch bis 30. Juni 2024. Bis dahin hat der Gesetzgeber Zeit, eine Neuregelung zu treffen. Im Anlassfall – also die zunächst angeordnete Zahlungsverpflichtung für Sima – tritt die Aufhebung sofort in Kraft.