Politik/Inland

Anklage: Stadler soll Strache genötigt haben

Der EU-Abgeordnete Ewald Stalder wird sich wegen Nötigung und falscher Zeugenaussage vor Gericht verantworten müssen. Das hat das Wiener Straflandesgericht der APA am Dienstag bestätigt. Der Falter hatte zuvor von einem Strafantrag gegen den EU-Abgeordneten im Zusammenhang mit der "Paintball-Affäre" des Jahres 2007 berichtet. Der vorgesehene Verhandlungstermin am kommenden Montag wackelt jedoch.

Im Zuge der Affäre wurden Jugendfotos von FP-Obmann Heinz-Christian Strache veröffentlicht, die ihn bei an Wehrsportübungen erinnernden "Waldspielen" mit Rechtsradikalen zeigten. Nach Darstellung der FPÖ soll Stadler im Dezember 2006 versucht haben, Strache mit der Androhung der Veröffentlichung der Fotos unter Druck zu setzen und Zugeständnisse im Streit um die Finanzierung der Freiheitlichen Parteiakademie zu erzielen.

Strache betrieb damals die parteiinterne Entmachtung Stadlers, indem er der von seinem Widersacher geleiteten Freiheitliche Akademie die staatlichen Fördergelder entzog und die Mittel auf das neu gegründete Freiheitliche Bildungsinstitut (FBI) übertrug. Die Staatsanwaltschaft wirft Stadler nun in diesem Zusammenhang Nötigung und falsche Zeugenaussage in einem in der Causa durchgeführten Medienprozess vor.

"Rechne mit Freispruch"

Stadler weist die Vorwürfe allerdings zurück und wirft Strache seinerseits vor, ihn unter Druck gesetzt zu haben. "Ich rechne mit einem Freispruch", sagte Stadler am Dienstag gegenüber der APA.

Unsicher ist allerdings der vom Straflandesgericht vorgesehene Verhandlungstermin am kommenden Montag. Stadler hat sich nach eigenen Angaben nämlich entschuldigen lassen, weil Montag eine Plenarsitzung des EU-Parlaments in Straßburg stattfindet. "Ohne mich werden sie nicht verhandeln können", so Stadler.

Das Wiener Straflandesgericht akzeptiert die Vertagungsbitte alelrdings nicht und besteht auf der auf kommenden Montag anberaumten Verhandlung. Das erklärte Gerichtssprecher Andreas Hautz am Dienstagnachmittag gegenüber der APA. Sollte Stadler zu seinem Prozess nicht erschienen, droht ihm die polizeiliche Vorführung.