Politik/Inland

Fischer-Warnung bremst Parlament

Die – im KURIER deponierte – Kritik von Bundespräsident Heinz Fischer und Ex-Verfassungsgerichtshof-Präsident Karl Korinek am geplanten Demokratie-Paket hat gefruchtet. Die beiden hatten moniert, dass SPÖ, ÖVP und Grüne eine derart gravierende Verfassungsänderung übereilt und ohne Begutachtung beschließen wollen.

Am Dienstag haben die drei Parteien erneut verhandelt. Sie sind – wohl im Sinne Fischers und Korineks – handelseins geworden. Die Klubchefs von SPÖ und ÖVP, Josef Cap und Karlheinz Kopf, haben sich mit der Grün-Abgeordneten Daniela Musiol geeinigt, wie diese dem KURIER sagte:

Volksbefragung

Eine solche soll es geben, wenn zehn Prozent der Wahlberechtigten (das sind rund 600.000 Menschen) ein Volksbegehren unterstützen, das ein einfaches Gesetz berührt – und das Parlament die Initiative nicht von sich aus umsetzt. Wenn es um ein Verfassungsgesetz geht, müssen 15 Prozent der Wahlberechtigten das Volksbegehren unterschreiben, damit es hernach eine Volksbefragung gibt. Auch da gilt: Sofern das Parlament die Initiative nicht von sich aus umsetzt.

Ausnahmen

Heftig wurde darüber debattiert, bei welchen Themen Bürger nicht unmittelbar mitreden sollen. Die ÖVP etwa wollte Steuerfragen ausklammern, weil sie befürchtete, dass die SPÖ dann mit den Vermögenssteuern kommt. Nun dürfen auch Steuerangelegenheiten auf der Agenda sein. Ausgenommen sollen sein: Verstöße gegen das EU-Recht, gegen das Völkerrecht, gegen Grund- und Freiheitsrechte.

Gegenvorschlag

Bei allen Initiativen, die das Staatsbudget berühren, muss es einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung geben. Wird etwa begehrt, dass die Mehrwertsteuer halbiert wird, muss festgelegt sein, wie dieser Ausfall im Budget kompensiert werden kann.

Die soll es nun doch geben. Am Freitag wird im parlamentarischen Verfassungsausschuss der Entwurf beschlossen. Damit beginnt die sechswöchige Begutachtungsfrist, die Anfang August endet. Dann beraten die Parteien im Verfassungsausschuss, ob – angesichts der Reaktionen der begutachtenden Stellen – am Gesetz etwas geändert werden soll.

Kann die Reform ob dieses Zeitplans noch vor der Wahl beschlossen werden, die letzte reguläre Nationalratssitzung vor der Sommerpause ist ja kommende Woche? „Ja“, sagt Musiol. „Es gibt ja die Möglichkeit einer Sondersitzung.“

Für die Reform bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der 183 Abgeordneten. Cap und Kopf müssen freilich noch Etliche aus den eigenen Reihen überzeugen. Wie berichtet, gibt es da wie dort Widerstand. Mandatare warnen davor, das Parlament zu entmachten. Zudem könnte eine so weitreichende Reform nur schwer wieder rückgängig gemacht werden, falls sie sich als untauglich erweist.