Politik/Inland

Corona-Ampel: So regeln die Bundesländer den Besuch in Altenheimen

Bei derzeit in Österreich drei vorherrschenden Farbstufen der Corona-Ampel von grün, über gelb bis orange werden die Besuchsregelungen in Altersheimen weiterhin unterschiedlich gehandhabt. Hygienemaßnahmen wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sind zu beachten, vorherige Anmeldungen jedoch nicht in allen Bundesländern nötig, wie ein Rundruf der APA ergab.

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In Wien sind für den Besuch eines Pflegewohnheims das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und völlige Symptomlosigkeit in Bezug auf eine Corona-Infektion Grundvoraussetzungen. Besuchszeiten müssen außerdem vorher vereinbart werden, wobei pro Bewohnerin oder Bewohner nur zwei Gäste pro Tag erlaubt sind. Treffen sind in speziell gekennzeichneten Bereichen oder im Freien erlaubt, auch in Einzelzimmern kann der Besuch empfangen werden. Die genauen Hygienerichtlinien und Zugangsregelungen legen die einzelnen Häuser selbst fest. Zwecks etwaiger Nachverfolgung im Fall einer auftretenden Infektion werden von Gästen die Kontaktdaten aufgenommen. Laut dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) gilt die entsprechende Verordnung vorerst bis Jahresende.

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Steht die Ampel auf orange, sind Besuche in niederösterreichischen Pflege- und Betreuungs- bzw. Förderzentren (PBZ/PFZ) laut Landesgesundheitsagentur nur nach Abstimmung mit der Einrichtung möglich. Ein Protokoll sei zu führen, was bedeutet, dass Besuche zu dokumentieren sind. Obligatorisch seien die Einhaltung der Hygienebestimmungen und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz (MNS). Keinen Zutritt gibt es bei Krankheitssymptomen von Besuchern. Sonderregelung bestehen laut Landesgesundheitsagentur bei palliativ betreuten und sterbenden Personen: Besuch sei mit Schutzkleidung möglich.

In der Steiermark sind trotz dreier Bezirke mit Corona-Ampel auf Gelb Besuche in Pflege- und Altersheimen für Angehörige möglich - aber unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen. Allerdings ist eine eigene, steirische Corona-Ampel für Pflegeheime seitens des Landes in Vorbereitung: "Sie soll eine besonders gefährdete Risikogruppe schützen sowie Klarheit für die Besucherinnen und Besucher schaffen", sagte Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP). Seit längerer Zeit befinde man sich "mit den Betreibern in Abstimmung, um transparente und praxisnahe Empfehlungen zu erarbeiten". Details zu dieser eigenen Ampel waren für Mitte September angekündigt.

Das Land Kärnten betonte auf APA-Anfrage, Besuche in Altersheimen sind erlaubt. So brauchen sich Besucher nicht anzumelden. Besuche können in den Privatzimmern, im Freien oder in öffentlichen Aufenthaltsräumen stattfinden. Besuchszeit ist von 10.00 bis 17.00 Uhr. Hygienemaßnahmen wie etwa Mund-Nasen-Schutz sind zu beachten. Beim Betreten eines Pflegeheimes ist ein Formular auszufüllen, das beim Contact Tracing im Fall einer Erkrankung helfen soll. Auch Kinder dürfen zu Besuch in die Heime kommen. Personen, die im gleichen Haushalt wohnen, können den Bewohnern auch zur gleichen Zeit einen Besuch abstatten.

In Oberösterreich gilt seit Juni ein Dreistufenplan für Besuche in Alten- und Pflegeheimen. Nachdem es derzeit keine Häufung von Infektionen gebe, herrschen auch keine verschärften Besuchsregeln, sagte Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer (SPÖ). Das heißt, die Einrichtungen sind grundsätzlich offen, aber jeder Besucher wird namentlich erfasst und muss einen Gesundheitscheck wie etwa Fiebermessen absolvieren. Maskenpflicht sowie das Einhalten des Mindestabstandes ist obligatorisch.

In Tirol gibt es vonseiten des Landes zu den Regelungen in den Alters- und Pflegeheimen einen Leitfaden, der auch die Vorgangsweise bei Besuchen regelt, hieß es auf APA-Anfrage. Die Entscheidung, ob und unter welchen Bedingungen Besuchern der Zutritt in die Einrichtung gestattet wird, sollte demnach grundsätzlich von der Einrichtung getroffen werden. Bei "Unabwägbarkeiten" könne eine Abstimmung mit der Gesundheitsbehörde erfolgen. Es gelte zudem nach wie vor die Empfehlung des Landes, bestimmte Punkte in der jeweiligen Hausregel festzulegen. Dazu gehören etwa die Möglichkeiten und Kontaktdaten der Besuchsanmeldung, die Dauer des Besuches sowie wie viele Personen die Einrichtung insgesamt und wie viele einen Bewohner an einem Tag besuchen dürfen. In Sachen Ampel wurde laut Land noch keine Anpassung vorgenommen. Man warte noch die Regelungen des Bundes ab. Eine Adaptierung sei jedoch "durchaus möglich".

Da in Salzburg in allen Bezirken die Ampel auf Grün steht, sind derzeit in den Seniorenheimen keine besonderen Beschränkungen vorgesehen, hieß es im Büro des zuständigen LHStv. Heinrich Schellhorn (Grüne). Für alle Häuser sind aber das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, das Desinfizieren der Hände und das Bekanntgeben der Kontaktdaten verpflichtend. Außerdem wird ein Besuchsprotokoll geführt. Grundsätzlich seien Besuche sowohl im Zimmer als auch im Freien möglich. "Es ist aber jedem Träger überlassen, noch weitere Vorschriften zu erlassen", sagte eine Sprecherin. In Häusern, in denen aktuelle Covid-19-Fälle vorliegen, würden verschärfte Bestimmungen gelten. Auch eine Terminvereinbarung ist nicht grundsätzlich notwendig, in den städtischen Heimen etwa seien derzeit von 10.00 bis 18.00 Uhr Besuche möglich, hieß es im Büro von Sozialstadträtin Anja Hagenauer (SPÖ). Kommende Woche werden sich die Träger der Salzburger Heime wieder zu einem Abstimmungsgespräch treffen.

Im Burgenland definiert eine seit 1. August geltende Verordnung Aufnahme, Besuchszeiten und Verwendung von Schutzausrüstung in Alters - und Pflegeheimen sowie in Behinderteneinrichtungen und mobilen Pflegediensten. Dazu wurden vier Phasen definiert: Phase Eins herrscht, wenn es keine Covid-19 Infizierten im Bezirk gibt. Phase Zwei tritt ein, wenn es im Umfeld der Sozialeinrichtung Verdachtsfälle oder Covid-19 Infektionen gibt. Phase Drei setzt ein, wenn in der Sozialeinrichtung Verdachtsfälle auftreten und seit mehr als 14 Tagen keine positiven Testungen auf das Coronavirus erfolgt sind. Tritt in der Sozialeinrichtung ein positiver Covid-19-Fall auf, kommt Phase Vier zur Anwendung. In Alters- und Pflegeheime dürfen Personen auch in Phase Eins nur nach Vorlage eines negativen Covid-19-Testergebnisses aufgenommen werden. Besucher sind zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtet - ebenso wie die Mitarbeiter. Wenn Covid-19-Infektionen auftreten, sind Aufnahmen nur in akuten Fällen zulässig. Auch Besuche sind dann nur in Ausnahmefällen, etwa bei palliativ betreuten Klienten, nach Absprache mit der Heimleitung zugelassen.

Anders als die Vorarlberger Krankenhäuser - wo seit Mittwoch ein Besuchsverbot gilt - stehen die Seniorenheime des Landes weiter für Besucher offen. In den orangen und gelben Regionen gelten allerdings Einschränkungen. Die Einrichtungen sind angehalten, Besuche zu koordinieren und die Kontaktdaten der Besucher zu erheben. In den Gemeinden mit der Ampelfarbe Orange sollen zudem Zutrittskontrollen durchgeführt werden. Außerdem gelte es, externe Dienstleistungen in den Heimen zu reduzieren, heißt es in einer Empfehlung des Landes.