Buwog-Prozess geht in Pause, weil Telekom-Anklage startet
Von Ida Metzger
Karl-Heinz macht keine Prozesspause - das wäre zu klein gegriffen. Die Unterbrechung hat schon eher die Dimension von Prozess-Ferien. Verursacherin Grassers längere Auszeit vor Gericht ist Richterin Marion Hohenecker, die sich für einen sehr außergewöhnlichen Prozessablauf entschieden hat. „So eine Abfolge habe ich noch nie erlebt", sagt selbst Grasser-Anwalt Manfred Ainedter.
Vor knapp 11 Monaten startete der BUWOG-Prozess, 54 Prozesstage dauerte es, um alle Angeklagten zu Wort kommen zu lassen, 5000 Protokollseiten wurden bis jetzt abgetippt. Doch anstatt mit den Aussagen der 151 Zeugen (!) zu starten, drückt Hohenecker nun abrupt auf die Stopp-Taste und zieht den Telekom-Prozess vor, für den sie ebenfalls zuständig ist.
Fünf Angeklagte marschieren heute vor Gericht auf. Ex-Lobbyist Peter Hochegger und Walter müssen auf der Anklagebank sitzen bleiben.
Es geht um Schmiergeld
Worum geht es? Peter Hochegger wird Untreue vorgeworfen und Walter Meischberger Geldwäsche. Inhaltlich geht es um die Bildung von „schwarzen Kassen“, die zwischen 2004 und 2009 mit Geld der Telekom Austria gefüllt wurden. In dieser Zeit leistete die Telekom an die Valora AG von Peter Hochegger Zahlungen von rund neun Millionen Euro, schreibt die Staatsanwaltschaft Wien. Das Geld diente teilweise dazu, außerhalb der Telekom eine Liquiditätsreserve von 5,7 Millionen Euro zu bilden, die dem Telekom-Management ermöglichte, Geldbeträge an Dritte "ohne werthaltige Gegenleistung" zu zahlen, so die Anklage.
In der Anklage sind 16 "Geschäftsfälle" beschrieben, durch deren Bezahlung das Geld aus der Telekom quasi ausgeleitet wurde. Hochegger verfolgt im Telekom-Prozess, die gleiche Strategie wie in der Causa Buwog – der Ex-Lobbyist wird sich teilschuldig bekennen.
"Keine Geldwäsche"
Grassers Freund Meischberger, wird als Drittangeklagtem Geldwäsche vorgeworfen. Für den Angeklagten ist es vollkommen unverständlich, wie die Staatsanwaltschaft auf diesen Vorwurf kommt. „Um wegen Geldwäsche angeklagt zu werden, hätte ich wissen müssen, dass das Geld, dass ich von Hocheggers Unternehmen für meine Leistungen erhalten habe, aus einer verbrecherischen Handlung stammt. Das habe ich aber nicht“, behauptet Meischberger gegenüber dem KURIER.
In der Gegenschrift von Meischbergers Anwalt Jörg Zarbl, die dem KURIER exklusiv vorliegt, heißt es: „Die gegenständliche Anklageschrift stützt sich weder auf Beweise, noch auf Indizien, sondern beruft sich auf Spekulationen und Mutmaßungen, die durch nichts belegt werden.“ (…) „Tatsächlich hatte Ing. Meischberger keine Kenntnis über die organisatorischen und buchhalterischen Geschäftsabwicklungen zwischen der Telekom und Valora.“ Meischberges Anwalt Zarbl verteidigt in der Gegenschrift seinen Mandaten weiters, dass dieser keine Ahnung hatte, wie „die Abrechnung der Beratungsleistungen des Ing. Meischberger von Dr. Hochegger an die Telekom weiterverrechnet wurde“.
Ein weiterer Vorwurf der Justiz gegenüber Meischberger lautet, dass er keine Leistung für seine Honorare erbracht habe. Hier kritisiert die Verteidigung vor allem den Gutachter, der zu diesem Ergebnis kommt, hart. „Festzuhalten ist in diesem Zusammenhang, dass der Buchsachverständige Dr. Kopetzky über keine Zulassung als berufskundlicher Gutachter verfügt und daher (…) nicht in der Lage war und ist eine berufliche Leistung zu beurteilen. Dr. Kopetzky konnte keine Leistungen feststellen, wenn gleich diese auch aktenkundig waren und von Dr. Hochegger und Ing. Fischer bestätigt wurden.“