Politik/Inland

BUWOG-Affäre: Anwälte starten mit Frontal-Angriff auf die Richterin

Die erste Reihe? Sie ist mit Angeklagten gefüllt, und zwar ausschließlich. Auf den Sitzen dahinter? Eine Armada an Anwälten, mitsamt ihren Mitarbeitern.

Der Große Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht ist bestens gefüllt am Premierentag des BUWOG-Prozesses. Doch ausgerechnet der, von dem an diesem ersten Tag des wichtigsten Korruptionsprozesses der Zweiten Republik mehrere Stunden lang die Rede ist, fehlt: der Ehemann von Richterin Marion Hohenecker.

Wie nun? Der Mann der Vorsitzenden? Was hat er mit einem Prozess zu tun, in den ein Ex-Minister involviert ist, und in dem es um die Privatisierung von 60.000 BUWOG-Wohnungen und Provisionszahlungen im zweistelligen Millionen-Bereich geht?

Dazu muss man wissen, dass eine erkleckliche Zahl der in den Prozess involvierten Anwälte – allen voran Manfred Ainedter, der Rechtsbeistand von Ex-Minister Karl-Heinz Grasser – seit Tagen versucht, die Unbefangenheit der Richterin in Zweifel zu ziehen.

Hohenecker dürfe den Prozess eigentlich gar nicht führen, sagen die Strafverteidiger. Ihr stärkstes Argument: Hoheneckers Mann – er ist ebenfalls Strafrichter – habe durch seine Äußerungen im Internet schon vor Jahren klar gemacht, dass er ein "politischer Aktivist" sei und sich "sehnlichst die Verurteilung der Angeklagten wünsche". Und weil es "lebensfremd" sei, dass zwei verheiratete Richter zu Hause nicht über die Arbeit sprechen und Hohenecker deshalb, unbewusst, von ihrem Mann beeinflusst werde, müsse sie die Konsequenzen ziehen – und den Prozess abtreten.

Kritische Lieder und Serien

Bereits an dieser Stelle wird klar, dass das BUWOG-Verfahren viele Wochen, ja Monate dauern wird. Denn allein um Hoheneckers Voreingenommenheit zu beweisen, nimmt sich Anwalt Ainedter ordentlich Zeit: Auf einer Leinwand lässt er einen Strauß an Grasser-kritischen Twitter-Nachrichten von Manfred Hohenecker zeigen. Später kommen Grasser-kritische Lied-Texte und der Hinweis auf eine TV-Serie, die der Richter geteilt hat.

Ainedters Einwand wird von einigen Anwaltskollegen unterstützt. Und so folgt ein stundenlang währender Angriff auf die Vorsitzführende, bei dem die Argumente vom Persönlichen – eben dem Ehemann – bis ins Formale reichen (ein Anwalt argumentiert, der Akt sei nur bei Hohenecker gelandet, weil man sich nicht an den Aktenlauf gehalten habe).

Fazit der kritischen Strafverteidiger: "Wenn Hohenecker hier eine Verurteilung ausspricht, tut sie ihrem Mann einen Gefallen."

Gefängnisstrafen als Dienst am Ehemann? Das ist harter Tobak. Hohenecker nimmt die Anwürfe dennoch emotionslos entgegen – und weist alle Anträge – wir sind längst am Ende des Verhandlungstages – zurück. Interessant ist, wie sie ihre Unbefangenheit argumentiert: Es entspreche "nicht dem Zeitgeist", dass eine Richterin die Meinung des Ehemannes kritiklos übernehme. Ein Satz, an dem sich später noch ein Angeklagter stoßen wird.

Grasser mittellos

Doch abgesehen davon ist von den zentralen Personen im BUWOG-Krimi an diesem Tag nur wenig zu erfahren: Ex-Finanzminister Grasser präsentiert sich als völlig mittellos – er habe weder einen Arbeitgeber noch ein Haus oder ein Auto.

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Und auch die Mit-Angeklagten Ernst Karl Plech, Walter Meischberger und Peter Hochegger sagen nichts zu Vermögen oder Einkommen.

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In den Verhandlungspausen, als die Anträge ihrer Anwälte beraten werden, geben sich Grasser, Meischberger und Plech so, wie schon vor vielen Jahren: Das Trio plaudert vertraut und scherzt gelegentlich sogar. Nur beim Gehen, nachdem Walter Meischberger einen "schönen Abend" gewünscht hat, entfleucht ihm eine spitze Bemerkung: "Der Zeitgeist macht uns sprachlos!"

Heute, Mittwoch, wird der Prozess fortgesetzt. Die Staatsanwälte präsentieren die Anklage.