Bildungsreform fixiert: Die Schulcluster sollen es richten
Von Bernhard Gaul
Am Dienstag verkündeten Bildungsministerin Sonja Hammerschmid und Staatssekretär Harald Mahrer die Einigung: Beschlossen ist eine große Verwaltungsreform, die unterm Strich keine zusätzlichen Kosten verursachen darf, weil es keine zusätzlichen Mittel gibt, aber das Schulsystem mittelfristig deutlich verbessern soll. „Es ist Neuland, das wir da betreten“, gibt Mahrer zu, der die Reform als „mutigen Schritt“ bezeichnet.
Allem zugrunde liegt die Idee, dass sich bis zu acht Schulstandorte einer Region freiwillig zu einem Schulcluster zusammenschließen, und alle ihnen zur Verfügung stehenden Ressourcen – von der Bibliothek über die Sportstätten bis zu den Lehrern – bündeln und gemeinsam nützen.
An einem dieser maximal acht Standorte wird ein Clusterleiter installiert, der die Aufgaben der Schulleitung für alle Clusterschulen übernimmt und damit die Verantwortung für die Bildung einer Region übernimmt. Diese Management- und Führungsfunktion benötigt eine entsprechende Ausbildung, die der neu zu schaffende Hochschullehrgang „Schulen professionell führen“ gewährleisten soll. Clusterleiter sollen anfangs nur für fünf Jahre bestellt werden, wenn sie sich bewähren, sollen sie auf unbestimmte Zeit verlängert werden.
Ziel dieses Zusammenschlusses ist es, in einer Region (oder einem Bezirk) die Bildungsübergänge der Kinder vom Kindergarten bis zum Schulabschluss oder zur Oberstufe zu gewährleisten.
Nur an jenem Standort, der die Clusterleitung innehat, wird ein eigenes Sekretariat geschaffen, das die Schulverwaltung aller eigenen Clusterschulen übernimmt.
Die (ehemaligen) Direktoren der einzelnen Clusterschulen bekommen eine reduzierte Leitungsfunktion, die sich auf die pädagogische Leitung am Standort beschränken soll. Somit können die Direktoren wieder als Lehrer an ihrem Standort tätig werden. Finanzielle Einbußen sollen sie keine erleiden.
SCHULAUTONOMIE
Damit einher geht eine personelle, pädagogische, organisatorische und personelle Autonomie der Schulcluster beziehungsweise einzelner Schulen.
Sie sollen alleine entscheiden, wann die Schule öffnet, wann unterrichtet wird, wie unterrichtet wird, aber auch wer unterrichtet. Die Auswahl neuer Lehrer soll direkt am Schulstandort entschieden werden. Damit sich auch für unbeliebte oder entlegene Standorte ausreichend Lehrer finden, wird die Landesschulbehörde wie bisher auch Lehrer zuteilen dürfen.
Die pädagogische und organisatorische Autonomie darf etwa dazu führen, dass beispielsweise achtzig Schüler eine Vorlesung gemeinsam besuchen, danach aber in Kleingruppen mit weniger als zehn Schülern pro Gruppe das Gelernte geübt wird.
KONTROLLE
So viel Freiheit braucht entsprechend viel Kontrolle. Das soll eine neue Schulaufsicht bewerkstelligen, die eng an das Ministerium gebunden sein. Die vorhandenen Bildungstests wie die Bildungsstandards der vierten und achten Schulstufe sollen dafür weiterentwickelt und massiv ausgebaut werden. Clusterleiter als auch Lehrer, die die Erwartungen nicht erfüllen, sollen zur Weiterbildung verpflichtet werden können, oder notfalls auch angezogen werden. Was mit Lehrern geschehen soll, die an allen Standorten abgelehnt werden, ist noch nicht entschieden. „Da müssen wir uns noch Gedanken machen, wie wir damit umgehen“, gibt Hammerschmid zu.
START DER REFORM
Einzelne „Leuchtturmstandorte“ sollen bereits im nächsten Schuljahr (2017/2018) damit beginnen. „Bis dahin müssen wir noch die nötigen Ausbildungslehrgänge für die Direktionen schaffen und die Schulaufsicht neu definieren“, erklärt die Ministerin. Und: Eine flächendeckende Umsetzung wird sicher zehn Jahre, bis 2027 dauern.