Behörde soll Massen-SMS der NEOS untersuchen
Ein Massen-SMS der NEOS am Wiener Wahlsonntag beschäftigt nun die Fernmeldebehörde. Mit Unterstützung der Grünen hat nämlich eine Empfängerin um Klärung ersucht, ob damit gegen das Telekommunikationsgesetz verstoßen wurde. Die NEOS betonen, sie hätten sich ans Gesetz gehalten.
"Heute ist Wahltag in Wien! Nütze deine Stimme und entscheide in welche Richtung Wien in Zukunft gehen soll. Beate Meinl-Reisinger", lautete der Text der Nachricht, die am 11. Oktober auf zahlreichen Handys eintrudelte. Kritik, dass es sich dabei um unerlaubte Massen-Werbung handle, hielten die Pinken entgegen: Meinl-Reisinger werbe ja nicht für ihre Partei, sondern informiere lediglich darüber, dass die Urnen offenstünden. Information statt Werbung also, so die NEOS-Argumentation.
In einer der APA vorliegenden Sachverhaltsdarstellung an die Fernmeldebehörde vertritt nun eine Adressatin der Kurznachricht die Ansicht, dass nach den Buchstaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) sehr wohl verbotene Direktwerbung im Spiel war. Außerdem ist sie der Meinung, dass mit dem massenweisen Versenden jedenfalls gegen das Gesetz verstoßen wurde, was eine Verwaltungsübertretung wäre. Denn laut dem dortigen Paragraf 107 sind Massen-SMS an mehr als 50 Empfänger verboten, wenn diese nicht zuvor erlaubt haben, solcherart kontaktiert zu werden. Und schließlich ersucht die Betroffene die Behörde noch, zu klären, wie viele SMS denn jetzt wirklich versendet wurden.
Laut NEOS an 10.000 Nummern
Die Antwort lieferten die NEOS Wien auf APA-Anfrage: Die Botschaft sei an "insgesamt ca. 10.000 Nummern" geschickt worden, sagte der ehemalige Wahlkampfleiter Peter Puller. Erworben hat man die Telefonnummern von der Post, und zwar als Ergänzung zu bereits bestehenden Datensätzen. "Grundsätzlich waren die alle schon in unserer Datenbank", betonte Puller, und zwar "auch mit dem Einverständnis, weitere Informationen von uns zu erhalten". Dabei habe es sich etwa um Newsletter-Bezieher, Besucher von NEOS-Veranstaltungen, so sie Kontaktdaten hinterließen, oder auch Unterstützer der "Aufbegehren"-Aktion gehandelt. So gesehen habe man diese Personen mitnichten ohne Zustimmung kontaktiert, betonte Puller.
Allerdings: Von der Post wurden mehr Telefonnummern gekauft, nämlich insgesamt 27.000. Für die Aktion verwendet habe man dann nur jene, die laut Gesetz geeignet waren. Puller räumt aber ein, es könnten "in Einzelfällen einzelne durchgerutscht sein".
Die Grünen unterstützen die Beschwerdeführerin bei ihrem Gang zur Fernmeldebehörde. Nicht, weil man den NEOS etwas Schlechtes wolle, betonte Justizsprecher Albert Steinhauser gegenüber der APA. Vielmehr erhofft er sich von diesem "kleinen Musterverfahren" eine Klärung, was denn nun alles unter verbotene Direktwerbung vor allem im Politikbereich fällt und wie es sich mit der 50-Personen-Grenze genau verhält. Diese Fragen der "Grenzziehung" sollten beantwortet werden, um Konsumenten auch im Sinne des TKG "vor Werbebelästigung zu schützen".