Amtsmissbrauchs-Anklage gegen Uwe Scheuch rechtskräftig
Die Amtsmissbrauchs-Anklage gegen den ehemaligen freiheitlichen Kärntner Landeshauptmannstellvertreter Uwe Scheuch ist rechtskräftig. Scheuchs Verteidigerin Ulrike Pöchinger bestätigte am Donnerstag auf APA-Anfrage einen Bericht der Kronen Zeitung, wonach der Einspruch gegen die Anklage vom Oberlandesgericht (OLG) Graz abgewiesen wurde.
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wirft Scheuch vor, einem Mitarbeiter seines Regierungsbüros die Weisung erteilt zu haben, sechs überhöhte Rechnungen als richtig zu bestätigen. Die den Rechnungen zugrunde liegenden Leistungen wurden laut WKStA nicht oder nur teilweise erbracht. Gestellt wurden die Rechnungen von zwei Printmedien-Unternehmen, die auf Landeskosten angehäuften Guthaben bei diesen Firmen wurden laut Anklage für Scheuchs persönlichen Wahlkampf oder für Ausgaben seiner damaligen Partei BZÖ abgeschöpft.
Zeitpunkt des Prozesses noch fraglich
Aufgetaucht waren die Vorwürfe im August 2015, als ein ehemaliger Mitarbeiter Scheuchs wegen ebendieser Rechnungen vor Gericht gestanden war und seinen früheren Chef schwer belastet hatte. Durch die Tat ist laut Anklage ein Schaden von rund 23.000 Euro entstanden. Laut einer Sprecherin des OLG Graz war die Entscheidung, den Einspruch abzuweisen, bereits Ende August gefallen.
Ob der Prozess am Landesgericht Klagenfurt noch heuer über die Bühne gehen wird, war vorerst nicht bekannt.