Politik/Inland

Abschiebungen: Was die EU-Spitzenkandidaten zum EuGH Urteil sagen

Wie beurteilen Sie das EuGH-Urteil zum Schutz krimineller Flüchtlinge?

ÖVP: Karoline Edtstadler

„Es ist völlig klar, dass es unser Ziel sein muss, kriminelle und straffällige Flüchtlinge außer Landes zu bringen. Dies muss selbstverständlich auf Grundlage der Menschenrechte und des Rechtsstaats passieren. Das Innenministerium wird  eine inhaltliche und rechtliche Prüfung vornehmen. Die gilt es abzuwarten.“

SPÖ: Andreas Schieder

„Gerichtsurteile sind zu akzeptieren, auch vom Innenminister, der hier nicht zündeln sollte. Der EuGH hat festgestellt, dass niemand in Folter und Tod abgeschoben werden kann. Das große Problem bei der Rückführung krimineller Ausländer ist  Kickl selbst, der keine Rückführungsabkommen aushandelt.“

FPÖ: Harald Vilimsky

„Ich sehe das genauso wie der Innenminister. Niemand hat Verständnis dafür, dass Menschen, die vorgeben, vor Krieg und Verfolgung zu fliehen, dann in ihrem Gastland schwere Straftaten begehen und nicht abgeschoben werden sollen. Der Schutz der Bevölkerung steht an erster Stelle.“

NEOS: Claudia Gamon

„Das Urteil bringt ja nichts Neues, sondern bestätigt lediglich die geltende Rechtslage. Menschen, denen Folter oder Todesstrafe drohen, dürfen auch jetzt schon nicht abgeschoben werden. Das dürfte auch für den Innenminister eigentlich nichts Neues sein.“

GRÜNE: Werner Kogler

„Der EuGH hat erwartungsgemäß bestehendes Recht bestätigt und ohne Wenn und Aber klargestellt: Bei schweren Straftaten kann der Flüchtlings- bzw. subsidiäre Schutzstatus aberkannt werden, droht im Herkunftsland schwere Folter oder gar die Todesstrafe darf nicht abgeschoben werden.“

Initiative 1 Europa: Johannes Voggenhuber

„Der EuGH bestätigt nur geltendes Recht.“

Greift der EuGH zu stark in die Rechtssprechung einzelner Länder ein?

ÖVP: Karoline Edtstadler

„Das Urteil ist zur Kenntnis zu nehmen und ist nun entsprechend zu prüfen und zu werten.“

SPÖ: Andreas Schieder

„Das Problem ist eher, dass Staaten wie Polen und Ungarn die EU-Rechtsnormen zunehmend ignorieren und in Richtung illiberaler Demokratie abdriften. Hier braucht es sehr viel rascher Sanktionen, um deren Bürger  zu schützen.“

FPÖ: Harald Vilimsky

„In einigen Bereichen ganz klar ja. In beiden Fällen gibt es keinen Grund, sich in Angelegenheiten einzumischen, die auf nationaler Ebene gut gelöst sind. Leider lässt der EuGH hier Sensibilität vermissen.“

NEOS: Claudia Gamon

„Der EuGH legt geltendes EU-Recht aus, die Aufgabe wurde ihm bewusst übertragen. Dementsprechend mischt er sich nicht zu viel ein. Will man etwas ändern, muss man sich auf EU-Ebene einsetzen  – nicht auf den Rechtsstaat schimpfen.“

GRÜNE: Werner Kogler

„Der EuGH greift hier überhaupt nicht ein, sondern bestätigt nur geltendes Recht. Dass der EuGH mit seiner Klarstellung den Allmachtfantasien der Rechten wie Salvini, Orban und Kickl einen Riegel vorschiebt, ist absolut begrüßenswert.“

Initiative 1 Europa: Johannes Voggenhuber

„Der EuGH greift überhaupt nicht in die Rechtsprechung einzelner Länder ein, sondern stellt geltendes europäisches Recht klar. Das Dumme für Herrn Kickl besteht nur darin, dass in Europa das Recht nicht der Politik folgt.“