Politik

Haftstrafe für Tiroler Top-Polizisten

Meine Mandantin ist froh, dass der Prozess nun vorbei ist. Das Verfahren war eine ziemliche Belastung für sie, sie wollte nie in der Öffentlichkeit stehen", sagte Anwältin Andrea Haniger-Limburg am Dienstag.

Für viel Wirbel hatte die Suspendierung eines ranghohen Tiroler Polizisten im November 2009 gesorgt, nachdem dieser wegen sexueller Übergriffe angezeigt worden war.

Zur Anklage wegen geschlechtlicher Nötigung einer Mit­arbeiterin des Flughafen-Sicherheitsdienstes gesellte sich schließlich auch noch der Vorwurf auf Amtsmissbrauch – weil der 50-Jährige vier Proto­kolle von Testberichten über Sicherheitskontrollen auf dem Innsbrucker Flughafen abgeändert ans Innenministerium geschickt hatte. Beim gröbsten Vorfall hatte die Kontrolleurin sogar eine Sprengsatz-Attrappe und eine Sprengkapsel nicht bemerkt.

Am dritten Prozesstag seit Mai 2011 verkündete Richter Peter Mück im Landesgericht Feldkirch am Dienstag das Urteil: Vom Vorwurf, die Frau, die sich bei der Polizei bewerben wollte, in seinem Büro begrapscht und sich an ihr gerieben zu haben, wurde der Polizist im Zweifel freigesprochen. Wegen Amtsmissbrauchs setzte es jedoch nicht rechtskräftig zwölf Monate bedingt sowie 10.800 Euro Geldstrafe.

Wird das Urteil rechtskräftig, drohen dem Akademiker auch noch disziplinarrechtliche Konsequenzen.

Was die Übergriffe im Büro anlangt, war "das Gericht keinesfalls überzeugt, dass der Vorfall nicht so stattgefunden hat, wie es die Frau schildert", betonte Mück. Aber es blieben Zweifel: Während die Frau angab, dass beide Türen abgesperrt gewesen waren, waren dies laut kriminaltechnischem Gutachten seit Jahren nicht der Fall.

Sicherheit

Fest stand hingegen, dass der Angeklagte "die Republik in ihrem Recht eingeschränkt hat, private Sicherheitsunternehmen zu prüfen und die Sicherheit im Staat zu gewährleisten", sagte der Richter.

Der Angeklagte hatte stets jede Schuld von sich gewiesen: In der Anzeige wegen der sexuellen Übergriffe ortete er eine Intrige. Beim Bericht sei ihm ein "Bearbeitungsfehler" unterlaufen. Richter Mück räumte auch ein, dass das Ministerium keine anderen Maßnahmen gesetzt hätte, als sie der Angeklagte veranlasst hatte.

"Mit dem Urteil kann meine Mandantin leben", sagte Haniger-Limburg. Zumal sich im Prozess ja auch der Lebenswandel des 50-Jährigen herauskristallisiert habe. So belegten Sperma­spuren auf Couch und Sessel die Büro-Eskapaden des Familienvaters und engagierten Katholiken.

Die Frau hatte "zwei Jahre lang gewartet und ihr Schweigen erst gebrochen, als sie von einem weiteren Vorfall hörte", erklärte Anwältin Haniger-Limburg.