Politik

Gepard Josef darf keine Models schmücken

Artig sitzt Gepard Josef auf der schwarzen Ledercouch, während ihm eine blonde Schönheit übers Fell streicht. Die Wildkatze ist quasi der Star bei einem Fotoshooting, das eine Agentur für einen Wiener Juwelier im Oktober 2010 organisiert hatte. Da die Firma keine behördliche Genehmigung für den tierischen Auftritt hatte, bekam sie prompt eine Verwaltungsstrafe über 360 Euro aufgebrummt. Der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) bestätigte den Strafbescheid.

Es war alles vom Feinsten. Das Motto lautete "Champagne & Diamonds". Rund 400 VIPs schlürften beim Nobel-Italiener Fabios in der Wiener City eisgekühlten Ruinart-Champagner, kosteten sich durch Schmankerln und bestaunten sündteuren Schmuck. Den exotischen Aufputz für die Models, Gepard Josef, bekamen nur wenige zu sehen. Er hatte noch vor der offiziellen Präsentation seinen Auftritt.

Kritik

Das Nachspiel folgte auf dem Fuß. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten und der Wiener Tierschutzombudsmann Hermann Gsandter erstatteten Anzeige. Resultat: Die Staatsanwaltschaft ermittelte nach dem Artenhandelsgesetz, stellte das Verfahren aber ein.

Übrig blieb eine Geldstrafe von 360 Euro wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz (siehe Kasten) . Der Veranstalter berief - war aber auch vor dem UVS auf verlorenem Posten. Ursula Aigner von Vier Pfoten: "Diese Veranstaltung war nicht bewilligt und wäre auch nicht bewilligt worden."

Tieranwalt Gsandtner assistiert: "Geparden dürfen nur in Zoos der höchsten Kategorie gehalten werden." Gsandtner vermutet, dass die "Bewegungsfreiheit" des Tieres mit einem Gurt "eingeschränkt" wurde.

Der Juwelier, in dessen Auftrag der Event über die Bühne ging, will überhaupt nichts sagen. Der Veranstalter gab vor dem UVS an, dass er einem bekannten Tiertrainer einen
Gefallen getan habe. Für das Tier sei nichts bezahlt worden. Mit der Strafe über 360 Euro kam der Geschäftsführer billig davon. Bei solchen Fällen sind bis zu 3750 Euro Geldbuße möglich.

Tierschutz: Bis zu 15.000 Euro Strafe

Bundesgesetz Am 1. Jänner 2005 trat ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz in Kraft. Zuvor war der Tierschutz zur Gänze Ländersache. Das Bundesgesetz soll ein einheitliches Schutzniveau aller Tiere in ganz Österreich garantieren.

§ 38
Strafbestimmungen sind unter anderem im § 38 geregelt. Bei Tierquälerei (Schmerzen, Leiden, Schäden, Angst), Tiertötung, etc. können im Wiederholungsfall bis zu 15.000 Euro hohe Verwaltungsstrafen verhängt werden. In schweren Fällen von Tierquälerei gibt es eine Mindeststrafe von 2000 Euro.