Politik/Ausland

US-Richter: Trump hat sich wohl strafbar gemacht

"Auf Grundlage der Beweise hält es das Gericht für eher wahrscheinlich, dass Präsident Trump auf korrupte Weise versucht hat, die gemeinsame Sitzung des Kongresses am 6. Januar 2021 zu behindern“, hieß es am Montag in einer Entscheidung von Richter David Carter im kalifornischen Santa Ana.

Behinderung eines amtlichen Verfahrens 

Damit könnte der Straftatbestand der Behinderung oder der versuchten Behinderung eines amtlichen Verfahrens erfüllt sein. Carter verfügte, dass Trump-Berater John Eastman 101 E-Mails an den Untersuchungsausschuss zur Erstürmung des Kapitols durch Trump-Anhänger übergeben muss.
Trump hatte seinen Vizepräsidenten Mike Pence dazu aufgefordert, bei der gemeinsamen Sitzung des Kongresses am 6. Januar 2021 die offizielle Bestätigung von Bidens Wahlsiegs zu verhindern. Pence, der die Sitzung leitete, lehnte das ab. Nach einer anstachelnden Rede Trumps stürmten dessen Anhänger daraufhin den Kongress. Bei der Attacke starben fünf Menschen, Dutzende wurden verletzt.

Vor Sturm aufs Kapitol

Der Angriff auf das Herz der US-Demokratie erschütterte das Land. Trump behauptet bis heute, dass er durch Betrug um den Wahlsieg gebracht worden sei. Sein Lager scheiterte aber mit Dutzenden Klagen gegen die Wahlergebnisse.


„Präsident Trump und Dr. Eastman rechtfertigten den Plan mit dem Vorwurf des Wahlbetrugs - aber Präsident Trump wusste wahrscheinlich, dass diese Rechtfertigung unbegründet und daher der gesamte Plan rechtswidrig war“, hieß es nun in Carters Entscheidung. „Die Unrechtmäßigkeit des Plans war offensichtlich.“ Jeder Amerikaner wisse, dass in einer Demokratie Politiker gewählt und nicht eingesetzt würden. „Präsident Trump hat wissentlich versucht, dieses grundlegende Prinzip zu untergraben.“ Wäre der Plan aufgegangen, „hätte er den friedlichen Machtwechsel dauerhaft beendet“.

Noch keine strafrechtliche Verfolgung

Weder Trump noch Eastman müssen sich bislang strafrechtlich für den Sturm auf den Kongress verantworten. Carter machte deutlich, in seinem Fall gehe es nur um einen Streit über die Herausgabe von E-Mails. „Es handelt sich nicht um eine strafrechtliche Verfolgung.“ Carter forderte aber, dass die Vorgänge am 6. Januar 2021 aufgeklärt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen würden. Ansonsten befürchte das Gericht, „dass sich der 6. Januar wiederholt“.