Todesstrafe in Connecticut für verfassungswidrig erklärt
Das höchste Gericht im US-Staat Connecticut hat die Todesstrafe für verfassungswidrig erklärt. Mit der Entscheidung vom Donnerstag bleibt elf Todeskandidaten in Connecticut die Hinrichtung erspart. Der US-Staat im Nordosten der USA hatte 2012 die Todesstrafe für künftige Verbrechen abgeschafft, in der Vergangenheit gefällte Todesurteile sollten aber weiter Bestand haben.
Ein 2005 zum Tode verurteilter Mörder hatte Klage gegen seine drohende Hinrichtung eingebracht. Der Supreme Court von Connecticut gab ihm Recht. Die Todesstrafe stehe nicht im Einklang mit "heutigen Standards von Anstand" und verstoße gegen das in der Verfassung verankerte Verbot von grausamer Bestrafung. Außerdem sei das Verfahren von der Verhängung bis zur Vollstreckung der Todesstrafe viel zu teuer. Schließlich monierte das Gericht die Benachteiligung von ethnischen Minderheiten und Armen bei Todesurteilen.
Die Vereinigten Staaten sind das einzige westliche Land, in dem die Todesstrafe noch vollstreckt wird. Sie ist in 31 der 50 US-Staaten sowie auf Bundesebene erlaubt, die Zahl der Hinrichtungen geht seit Jahren aber beständig zurück. US-Staaten mit Todesstrafe hatten zuletzt immer wieder auf kaum erprobte Giftmischungen zurückgegriffen, weil sich europäische Pharmafirmen weigern, das zuvor eingesetzte Betäubungsmittel Pentobarbital zu liefern. Trotz mehrerer qualvoller Hinrichtungen billigte der Oberste Gerichtshof in Washington die umstrittenen Giftmischungen Ende Juni.