Söders Kreuz-Erlass wird Fall für Bayerns Verwaltungsgerichtshof
Seit zwei Jahren schon gilt in Bayern die umstrittene Kreuzpflicht für Landesbehörden. Auf Anordnung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) muss in allen Dienstgebäuden des Freistaates ein Kreuz im Eingangsbereich hängen. Damit soll nach dem Willen der Staatsregierung die christlich-abendländische Tradition Bayerns deutlich gemacht werden. Einzig Hochschulen, Theater und Museen sind von Verpflichtung ausgenommen.
Jetzt wird der umstrittene Kreuzerlass der Regierung in München ein Fall für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Eine Gerichtssprecherin bestätigte am Mittwoch, dass ein entsprechendes Verfahren dort anhängig ist. „Das ist ganz frisch bei uns eingegangen.“ Zuvor war bekannt geworden, dass das Verwaltungsgericht München „zahlreiche“ Klagen gegen den Erlass an die höhere Instanz verwiesen hatte.
Ruf nach Kreuz-Entfernung
Unter anderen hatte der religionskritische Bund für Geistesfreiheit (BfG) 2018 gegen die von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) initiierte und vom bayerischen Kabinett beschlossene Anordnung geklagt, im Eingangsbereich jeder Landesbehörde ein Kreuz aufzuhängen. Nach dem Willen der Kläger soll die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet werden, den Kreuzerlass zurückzunehmen und die Kreuze entfernen zu lassen.
Das Verwaltungsgericht betonte, es sei ein rein prozessualer Beschluss, weil es sich um ein Normenkontrollverfahren handle und der Verwaltungsgerichtshof in diesem Fall zuständig sei. „Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des 'Kreuzerlasses' selbst geht damit nicht einher“, betonte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtes.
"Spaltung und Unruhe"
Die Regelung ist nicht nur in der Opposition auf Kritik gestoßen, selbst hochrangige Vertreter der Kirchen hatten mit Blick auf die Landtagswahl im Herbst vor einer Instrumentalisierung des Kreuzes für politische Zwecke gewarnt. Kardinal Reinhard Marx hatte 2018 kritisierte, der Vorstoß sorge für „Spaltung und Unruhe“.