Politik/Ausland

Schneller U-Haft für Schlepper?

Stolz? Nein, stolz ist Joachim Herrmann auf die Zahl wohl kaum. Dazu ist die Lage zu ernst und letztlich geht es ja um Menschen. Aber als der bayerische Innenminister jüngst vor Journalisten berichtete, dass der Freistaat mittlerweile mehr als 500 Schlepper in Untersuchungshaft hält, da schwang doch eine gewisse Genugtuung mit. – Immerhin seien viele Nachbarstaaten in dieser Hinsicht ausnehmend säumig; Flüchtlinge wie Schlepper würden, so zumindest die Sicht der Bayern, unbehelligt durchgewinkt und weitergeschickt.

Die kritische Botschaft der deutschen Nachbarn war – auch – an Österreich gerichtet. Und wie der KURIER in Erfahrung bringen konnte, beschäftigt die U-Haft für Schlepper hierzulande mittlerweile zwei Ministerien.

Auf Wunsch des Innenministeriums prüft das Justizressort, ob der Paragraf 114 im Fremdenpolizeigesetz ("Schlepperei") noch zeitgemäß und streng genug ist. Konkret stößt sich die Polizei an der Tatsache, dass der Vorsatz in Österreich im Schlepper-Paragrafen sehr deutlich festgehalten wird.

In der Praxis heißt das vereinfacht: Will man einen Schlepper in U-Haft nehmen, muss die Polizei ihm nachweisen, dass er oder sie ganz genau wusste, dass die transportierten Menschen keine gültigen Papiere für Österreich haben.

Was weiß der Schlepper

An der "Wissentlichkeit" bei den Schleppern scheiden sich derzeit aber die Geister. Denn so plausibel und wahrscheinlich es auch ist, dass Menschen, die aus Syrien nach Österreich geschleppt werden, keine gültigen Papiere haben – wissen muss dies ein Schlepper streng genommen nicht.

Im Justiz-Ressort wollte man am Montag noch keine Auskunft zu einer möglichen Verschärfung geben. "Wir prüfen das sehr gewissenhaft", sagte eine Sprecherin von Minister Wolfgang Brandstetter.