Ein Jahr Haft für Berlusconi
Es wird ernst für Silvio Berlusconi: Ein Gericht hat den früheren italienischen Regierungschef in erster Instanz schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft verurteilt. Ob das am Freitag in erster Instanz in Mailand ergangene Urteil in einem Berufungsprozess rechtskräftig werden kann, ist offen, weil die Straftaten verjährt sein könnten.
Offenbar profitiert er auch von einer Amnestie, die die Mitte-links-Regierung um seinen Vorgänger Romano Prodi zur Entlastung der Gefängnisse verabschiedet hat. Demnach wird Berlusconis Haftstrafe um drei Jahre auf ein Jahr Haft reduziert. Die Amnestie verkürzt Haftstrafen für Verbrechen, die vor 2006 begangen wurden.
In dem Prozess ging es um Steuerbetrug und Schwarzgeldkassen beim Erwerb von TV-Rechten für seine Fernsehgruppe Mediaset. Berlusconi wurde außerdem zu einem dreijährigen Ausschluss von öffentlichen Ämtern verurteilt. Die Staatsanwälte hatten eine dreijährige Haftstrafe gefordert.
Geschäftspartner ebenfalls verurteilt
Der Präsident der Berlusconi eigenen TV-Gruppe Mediaset, Fedele Confalonieri, wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn eine Strafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert. Berlusconis Geschäftspartner Frank Agrama wurde zu drei Jahren Haft verurteilt.
Im Prozess ging es um den Vorwurf, der Konzern habe in den 90er Jahren mit Hilfe von Briefkastenfirmen die Preise für Übertragungsrechte von Filmen künstlich in die Höhe getrieben. Durch solche Machenschaften soll Berlusconi Schwarzgelder im Ausland angelegt und die Gewinne für Mediaset in Italien gesenkt haben, um weniger Steuern bezahlen zu müssen.
Die Rechtsanwälte des italienischen Ex-Premiers Silvio Berlusconi haben empört auf die Verurteilung ihres Mandanten zu vier Jahren Haft wegen Steuerbetrugs reagiert. Als "absolut unglaubliches Urteil" bezeichneten Berlusconis Rechtsanwälte Nicoló Ghedini und Piero Longo am Freitag das Urteil in einer Presseaussendung. Sie äußerten die Hoffnung, dass das zweitinstanzliche Verfahren vor einem Berufungsgericht in einem für den Angeklagten "weniger feindseligen Umfeld" stattfinden wird.
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