Politik/Ausland

"Es ist alles nach Vorschrift gelaufen"

"Jetzt haben wir es amtlich: Selbstmordattentäter gelten nicht als suizidgefährdet."

Zynische Bemerkungen wie die von Stefan Aust, dem Herausgeber der Welt, hört man in Deutschland derzeit überall. In der Politik, in den Medien, auf Twitter und Facebook – überall wird dieselbe Frage gestellt: Wie konnte sich Jaber Al-Bakr, jener Mann, der mutmaßlich einen Terroranschlag auf den Berliner Flughafen geplant hatte, in seiner Zelle das Leben nehmen – unbemerkt von den Beamten?

"Keine akute Selbstmordgefahr"

Befriedigende Antworten darauf liefern jene Männer, die dafür Verantwortung tragen, nicht. "Das hätte nicht passieren dürfen. Es ist aber leider geschehen", sagt Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow bei der Pressekonferenz am Tag danach; auch Rolf Jacob, Leiter der Justizanstalt in Leipzig, in der Jaber Al-Bakr sich Mittwochabend das Leben nahm, verweist schlicht darauf, dass man nichts falsch gemacht habe: Es sei von Fachleuten "keine akute Selbstmordgefahr festgestellt" worden, sagt er; insofern sei alles so gelaufen, "wie es die Vorschriften erfordern".

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Genau das sorgt aber für Kopfschütteln. Dass Al-Bakr, der der Polizei ja schon bei der Fahndung durch die Lappen gegangen war und erst von drei Landsleuten gestellt werden konnte, wie ein "normaler" Häftling behandelt wurde, ist vor allem der Berliner Politik unverständlich – während etwa Paris-Attentäter Salah Abdeslam permanent überwacht wird, wurde nach Al-Bakr nur alle 30 Minuten gesehen. Das begründet man damit, dass die Psychologin das so entschieden hätte; eine Überwachung per Video sei in Sachsen zudem verboten. Für die Zwischenlösung – eine zweite Person in der Zelle – habe es keinen Anlass gegeben: "Er war ruhig und ausgeglichen", sagt Jacob. Dass der 22-Jährige an Lampe und Steckdosen in der Zelle herumschraubte, sei kein Signal gewesen, dass er sich etwas antun könnte. Auszuschließen sei das ohnehin nie: Suizide in Haft würden immer wieder passieren; "und ja, es gab auch Fälle, wo Anstaltskleidung verwendet wurde". Al-Bakr strangulierte sich mit dem T-Shirt.

Nicht die erste Pannen-Serie

Für Beobachter ist dies alles völlig unstimmig. Al-Bakrs Anwalt spricht von einem Justizskandal – er moniert auch, dass sein Mandant nur einmal mit Dolmetscher befragt wurde, dass eine Auszubildende seine Leiche fand. SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann spricht von "einer beispiellosen Aneinanderreihung von Polizei- und Justizversagen", die Grünen von einem "Fiasko".

In Sachsen sieht man das anders. Das ist, so die mediale Deutung, mit ein Grund für das Dilemma des Freistaats: Dass etwa Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) die geballte Kritik "entschieden zurückweist", keine Fehler bei Behörden und Minister sieht, habe in Sachsen durchaus Tradition – das jetzige Debakel ist schließlich nicht das erste, mit dem sich die Behörden herumschlagen und wo die Politik mauert. So liefen die NSU-Ermittlungen im Freistaat besonders schleppend, auch der Umgang mit Rechtsextremen ist ein sehr eigener – das erste NPD-Verbotsverfahren scheiterte etwa daran, dass der dortige Verfassungsschutz ohne Berührungsängste mit den Rechtsextremen kooperierte.

Wie das sein kann? Ein Grund sei das ewige Wegschauen der regierenden CDU, meint der Spiegel, der Sachsen mit einem "Failed State" vergleicht. Bestens demonstriert das CDU-Abgeordneter Alexander Krauß. Im Interview mit der AfD-nahen Zeitung Junge Freiheit sagt er, dass Al-Bakrs Tod für ihn "kein Grund zur Trauer" sei. "Ich bin froh, dass er niemand anderen mit ins Verderben ziehen konnte."