Adoptionsrecht für Homosexuelle gestärkt
Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat Beschränkungen beim Adoptionsrecht homosexueller Lebenspartner für verfassungswidrig erklärt. Das bisherige Verbot der sogenannten Sukzessivadoption verstoße gegen das Recht auf Gleichbehandlung, entschieden die Richter in dem am Dienstag verkündeten Urteil.
Dabei geht es um Fälle, in denen einer der beiden Partner ein Kind adoptiert hat und der andere Partner zusätzlich Adoptivmutter oder -vater werden möchte. Auch schwulen und lesbischen Paaren in einer Lebenspartnerschaft müsse in diesen Fällen grundsätzlich eine Adoption möglich sein, entschied das Gericht.
Urteilsspruch für Österreich
In Straßburg hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) indes über das Adoptionsverbot für Homosexuelle in Österreich entschieden - und der Klage zweier Frauen auf Adoption Recht gegeben (mehr dazu hier).