Politik/Ausland

Bulgarien muss früherem König Entschädigung in Millionenhöhe zahlen

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Bulgarien dazu verurteilt, mehr als 1,6 Millionen Euro Entschädigung an den ehemaligen König Simeon II. und seine Schwester zu zahlen. Bulgarien müsse den Klägern einen Gesamtbetrag von 1.635.875 Euro zahlen, weil sie an der kommerziellen Nutzung von Waldflächen gehindert wurden, entschied das Gericht am Dienstag.

Royale Waldflächen

Alle Besitztümer der Krone waren 1947 nach der Ausrufung der Republik in Bulgarien durch die Kommunisten an den Staat übergegangen. 1998 wurde diese Entscheidung jedoch als rechtswidrig eingestuft und der ehemalige König und seine Schwester klagten auf Rückgabe der Ländereien. Das von Simeon Borisov Sakskoburggotski und Maria-Luisa Borisova Chrobok, einer ehemaligen Prinzessin, angerufene Straßburger Gericht kam nun einstimmig zu der Ansicht, Bulgarien habe Simeons Recht auf Eigentumsschutz und sein Recht auf ein faires Verfahren verletzt.

Der EGMR hatte schon 2021 zugunsten des Ex-Königs und seiner Schwester entschieden und setzte nun die Höhe der Entschädigungssumme fest, die demnach "vorbehaltlich" der Entscheidungen bulgarischer Gerichte gezahlt werden muss.

König als Kind

Simeon II. war als Kind nur wenige Jahre König. Er wurde 1937 geboren und bestieg 1943 nach dem Tod seines Vaters den Thron, bevor er 1946 das Land verließ. Als er 1996 aus dem Exil zurückkehrte, ohne jemals seine bulgarische Staatsangehörigkeit aufgegeben zu haben, wurde er zum einzigen Ex-König Europas, der auch als Ministerpräsident seines Landes diente. Als liberaler Zentrist regierte er von 2001 bis 2005.