Politik/Ausland

Britische Teilnahme an EU-Wahl: Fünf Fragen, fünf Antworten

Seit Dienstag ist klar, dass Großbritannien trotz des geplanten Brexit nochmals an der EU-Wahl Ende Mai teilnimmt. Premierministerin Theresa May wollte dies eigentlich vermeiden. Sie fand im britischen Parlament aber keine Mehrheit für die Annahme des Austrittsabkommens. Die Wahlteilnahme der Briten stellt nicht nur die Briten vor Probleme, sondern auch die EU.

Kann das EU-Parlament dennoch verkleinert werden, wie geplant?

Vorerst nicht. Ursprünglich war der Brexit schon im März vorgesehenen. Deshalb haben die EU-Staaten eine Verkleinerung des Parlaments beschlossen. Statt 751 Abgeordneten sollten dort künftig 705 Volksvertreter aus den verbliebenen 27 EU-Staaten tagen.

Es ist mehr als wahrscheinlich, dass die Briten auch über die konstituierende Sitzung des neuen Parlaments hinaus Teil der EU bleiben. Diese findet bereits am 2. Juli statt. Somit fiele die Verkleinerung erst einmal aus. Großbritannien hätte bis zu seinem endgültigen Austritt weiter 73 Sitze im EU-Parlament. Erst nach dem Brexit würde es dann wie geplant schrumpfen.

Welche Auswirkungen hat die aufgeschobene Verkleinerung?

27 der 73 britischen Sitze sind durch den Verkleinerungsbeschluss bereits auf andere EU-Staaten verteilt worden. Bleiben die Briten über Anfang Juli hinaus, würden diese Abgeordneten aus Ländern wie Frankreich oder Belgien zwar gewählt, könnten aber ihr Mandat nicht antreten. Sie müssten bis zum endgültigen Brexit-Termin warten, wenn die britischen Parlamentarier ihre Sitze räumen.

Alle Inhalte anzeigen

Entstehen durch den Briten-Antritt Mehrkosten für die EU?

Mehr Abgeordnete kosten auch mehr. Nach dem Beschluss des letzten Brexit-Gipfels können die Briten bis maximal zum 31. Oktober bleiben. Laut der deutschen EU-Haushaltspolitikerin Ingeborg Gräßle (CDU) würde dies seit dem ursprünglichen Brexit-Datum am 29. März Mehrkosten von 21 Millionen Euro bedeuten. Jedes weitere Jahr würde Gräßle zufolge mit 36,3 Millionen Euro zu Buche schlagen. Bleiben die Briten, müssen sie aber auch weiter in den EU-Haushalt einzahlen und tragen die Kosten de facto selbst.

Dürfen die Briten den neuen Kommissionspräsidenten mitwählen?

Ja, und das könnte weitreichende Konsequenzen haben. Der Kommissionspräsident benötigt die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Parlaments. Stellen die Briten Abgeordnete, hätten sie mit fast zehn Prozent der Stimmen beträchtlichen Einfluss auf die Besetzung des mächtigen Postens bis zum Jahr 2024 - obwohl sie der Union selbst bald wahrscheinlich den Rücken kehren.

Wer profitiert von diesem Chaos?

Die gesetzgeberische Arbeit des Parlaments könnte in einem solchen Szenario zunächst eine ganz andere Richtung nehmen. Nigel Farage und seine Brexit-Partei dürften die EU-Wahl in Großbritannien gewinnen. In Umfragen liegen sie derzeit bei etwa 30 Prozent - Tendenz steigend.

Mit britischen Vertretern im Parlament würde sich die ohnehin durch die Wahl voraussichtlich ansteigende Zahl der europaskeptischen Abgeordneten weiter erhöhen, warnen Experten des Brüsseler European Policy Centre (EPC). Das könne "nachteilige Folgen für das Machtgleichgewicht" im Parlament haben.