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Schwimm-Weltmeisterin Jefimowa darf starten

Dagegen hatte die Sportlerin vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) Einspruch eingelegt und Recht bekommen. Der CAS hielt in seinem Urteil fest, dass Sportler wegen früherer Dopingsperren nicht noch mit einer Verbannung von Olympia bestraft werden dürften. Ein endgültiges Urteil sollten allerdings das Internationale Olympische Komitee (IOC) oder der Schwimm-Weltverband FINA treffen.