Mit Schneeketten ins Skigebiet: Wann muss man sie mitführen? Wann muss man sie anlegen?
Von Sandra Baierl
Gleich vorweg: Es gibt keine generelle Verpflichtung für die Mitnahme von Schneeketten in Österreich - zumindest nicht für PKW.
Jedoch kann die Montage auf bestimmten Straßenabschnitten unter gewissen Voraussetzungen angeordnet werden. Diese verpflichtende Anordnung auf bestimmten Straßenabschnitten wird durch eine blaue, runde Gebotstafel mit entsprechendem Symbol angezeigt, und besagt, dass die betreffende Straße nur mit angelegten Schneeketten befahren werden darf.
Allgemein gilt: Schneeketten dürfen nur dann angelegt werden, wenn die Fahrbahnbedingungen es erforderlich machen – also bei durchgehender Schnee- bzw. Eisfahrbahn. Sie müssen dann so angebracht sein, dass sie die Fahrbahn während der Fahrt nicht beschädigen können.
Für LKW - gibt es eine Mitnahmepflicht
Für gewisse Fahrzeugklassen, nämlich LKW, gibt es eine Schneekettenmitnahmepflicht: Von 1. November bis 15. April müssen Lkw mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t und Omnibusse geeignete Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitführen. Und diese bei durchgehender Schnee- bzw. Eisfahrbahn auch verwenden.
Die Montage
Die Montage erfolgt auf mindestens zwei Antriebsrädern. Wichtig ist, dass die Schneeketten gut passen und gut am Rad sitzen. Meist erfolgt die Montage heutzutage über einen Ring, der über das Rad gestülpt wird. Langsam anfahren und die Kette sitzt.
Im Detail geht das so:
- Fahrzeug sicher abstellen. Warnblinkanlage einschalten. Handbremse anziehen und 1. Gang einlegen. Warnweste anziehen.
- Ketten vor dem Reifen ausbreiten und hinter dem Reifen durchziehen.
- Ketten nach oben ziehen, Montagering schließen und mit dem Haken nach oben in der Schneekette fixieren. Alle Ketten verschließen und nach hinten ziehen.
- Wichtig: Kette nach ein paar Metern Fahrt kontrollieren und eventuell nachziehen.
Und: Handschuhe und Decke erleichtern Montage; mit Ketten nie schneller als 40-50km/h fahren.