Einbau von E-Ladestationen in Mehrfamilienhäusern wird einfacher
Die heute, am Mittwoch, im Ministerrat beschlossene Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz (WEG) soll unter anderem ab Jänner 2022 Erleichterungen beim Einbau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern bringen. Geplant ist eine einfachere Beschlussfassung für die Durchsetzung von Maßnahmen durch Eigentümer - wer nicht mitstimmt, kann nicht mehr alles blockieren.
"E-Ladestationen in Mehrparteienhäusern werden künftig viel einfacher zu errichten - weil man nicht mehr die aktive Zustimmung von allen Miteigentümer:innen braucht", erklärte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) laut Mitteilung.
Der Einbau von Ladestationen in Mehrfamilienhäusern ist bereits zulässig, scheitert aber oft an der Zustimmung durch die Miteigentümer. Derzeit muss mehr als die Hälfte aller Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer zustimmen. Dabei kommt es auf die Miteigentumsanteile an der Liegenschaft an, unabhängig davon, wie viele Eigentümer an der Abstimmung teilnehmen.
Künftig soll für den Beschluss eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen ausreichen, wobei mindestens ein Drittel der gesamten Wohnungseigentumsanteile repräsentiert sein muss. Diese Erleichterung gilt grundsätzlich für alle Beschlüsse der Wohnungseigentümer, also beispielsweise auch für Photovoltaikanlagen oder die thermische Sanierung von Gebäuden.
Auch die Errichtung von Einzelanlagen bis 5,5 kW Leistung ist bisher schon möglich, aber die Installation einer Einzelladestation an einem Autoabstellplatz scheitert oft daran, dass andere Eigentümer oft gar nicht reagieren. Künftig soll die Zustimmung bereits dann als erteilt gelten, wenn man die anderen Wohnungseigentümer von der geplanten Änderung ordnungsgemäß verständigt und diese nicht innerhalb von zwei Monaten schriftlich widersprechen ("Zustimmungsfiktion").