Peinliches Versagen der Justiz
Von Ricardo Peyerl
Der feixende Angeklagte ist das unpassendste Signal
über die Justizpanne bei NS-Prozess
Die Verfolgung von NS-Verbrechen wurde der heimischen Justiz von Anfang an nicht in die Wiege gelegt: Man wartete so lang, bis die Angeklagten dement waren (der NS-Arzt Heinrich Gross), schenkte ihnen einen Teil der Strafe (der britische Holocaust-Leugner David Irving) oder verschafft ihnen, wie jetzt, durch Nachlässigkeit einen triumphierenden Auftritt. Weder der Staatsanwältin, die die Anklageschrift verfasst hat, noch dem Oberlandesgericht, das die Anklageschrift geprüft hat, noch dem Landesgericht, das den Senat zusammengestellt hat, fiel auf, dass der Angeklagte unter das Jugendgerichtsgesetz fällt. Dabei sind Geburtsdatum und Tatzeit das A&O einer Prozessvorbereitung. Es mag eine kleine Panne, ein menschlich verständliches Versehen sein, aber der feixende und von seinen Anhängern sicherlich gebührend gefeierte Angeklagte ist gerade in diesen Tagen des Gedenkens das unpassendste Signal.