Paffen mit Stoppuhr
Von Ricardo Peyerl
Über dem Justizpalast steigt weißer Rauch auf.
über das Rauchen am Balkon
Über dem Justizpalast steigt weißer Rauch auf: Die Höchstrichter haben endlich eine Lösung im seit Jahren schwelenden Streit zwischen einem Zigarrenliebhaber und dem über ihm wohnenden Nachbarn gefunden, dem der Qualm in die Nase steigt. Dem Raucher, der mit Vorliebe auf seinem Balkon pafft und dabei gern die Sterne betrachtet, wurde zunächst eine Abstinenz für die Nachtstunden zwischen 22 und 6 Uhr früh auferlegt. Der Oberste Gerichtshof aber hat nun weitere Einschränkungen ausgetüftelt. Es wurde eine sogenannte "Zeitabschnittsregelung" verfügt, die zwischen der wärmeren und kälteren Jahreszeit unterscheidet. Im Sommer darf der Raucher auf seinem Balkon auch tagsüber zu den üblichen Essens- und Ruhezeiten nicht qualmen. Das Verbot gilt zwischen 8 und 10, 12 und 15 sowie 18 und 20 Uhr.
Vielleicht erübrigt sich das ganze Problem ja jetzt von selbst. Zigarrenliebhaber pflegen ihre dicken Havannas ja gern über Stunden zu zelebrieren. Geht sich das zwischen 10 und 12 oder von 20 bis 22 Uhr überhaupt aus? Wenn der Raucher nur noch mit der Stoppuhr in der Hand seinen Balkon betreten kann, könnte ihm die Lust vielleicht ganz vergehen.