Die Verfassung gilt für das ganze Land
Die Regierung als Reformpartnerschaft – wie wäre das?
über einheitliche Regelungen
Hier soll das hohe Lied des Föderalismus gesungen werden. Die variantenreiche Geschichte unseres Landes lässt für Österreich gar keine andere Struktur zu als das Zusammenwirken der Bundesländer. Der jeweilige Landes-Patriotismus ist wohl unterschiedlich ausgeprägt, aber etwa Vorarlberger, Tiroler und Salzburger in eine „Westregion“ zusammenzuschließen würde zu einem mittleren Volksaufstand führen. Das mag für Wiener Kaffeehausphilosophen unbegreiflich klingen, entspricht aber der Realität.
Ein stufenweiser Aufbau einer Organisation kann aber nur nach dem Prinzip der Subsidiarität funktionieren. Was die untere Ebene besser kann, muss den Bundesstaat nicht interessieren. Umgekehrt: Es muss auch Regeln für alle geben, insbesondere wenn es um das Geld der Steuerzahler geht.
Jetzt, wo sich – spät, aber doch – alle einig sind, dass Zockerei mit dem Geld der Bürger verhindert werden muss, spricht auch alles für eine einheitliche Regelung. Also ein Verfassungsgesetz , das festlegt, wie ordentliche Veranlagungen auszusehen haben. Der oberösterreichische Landeshauptmann Pühringer hat das schon in der Vorwoche als Möglichkeit akzeptiert, Niederösterreichs Erwin Pröll hat es nicht ausgeschlossen.
Bei Gesprächen über eine Verfassungsbestimmung könnten Bund und Länder wieder Gespräche zur Reform des Staates beginnen. Beamte des Bundes haben in Tirol nichts verloren, wenn dort die Lawinenverbauung geregelt wird. Aber Bestimmungen zur Gewährung orthopädischer Behelfe sollten schon überall gleich sein. Der Rechnungshof weiß noch Hunderte Beispiele, wo der Föderalismus unsinnig und teuer sein kann. Die Regierung als Reformpartnerschaft – wie wäre das?