Meinung/Kommentare/Innenpolitik

BUWOG: Freisprüche wären kein Desaster

Freisprüche für die Angeklagten wären längst kein Desaster.

Dr. Christian Böhmer
über den BUWOG-Prozess

Ganz gleich, wie der BUWOG-Prozess gegen Ex-Minister Karl-Heinz Grasser und all die anderen Beschuldigten in der BUWOG-Affäre auch ausgeht: Man darf von einem Erfolg sprechen.

Nachgerade auf der Hand liegt dies in jenem Fall, wenn einer, einige oder sogar alle 16 Angeklagten verurteilt werden sollten. Schuldsprüche wären ein unüberhörbares Signal des Rechtsstaates an all jene, die glauben, sie stünden über ihm: "Wir schnappen euch!", lautet in diesem Fall die Botschaft. "Wir schnappen euch selbst dann, wenn ihr mit euren exzellenten Anwälten und Treuhändern viel Zeit, Geld und Hirnschmalz darauf verwendet, ausgefuchste Konto-Konstruktionen zu entwickeln, in denen ihr euer Schmiergeld zwischen Belize, Zypern und Liechtenstein versteckt."

Aber auch die andere Variante, dass nämlich einer oder im Extremfall alle Angeklagten freigesprochen werden, wäre – wie andernorts bereits geschrieben – längst kein Desaster. Man erinnere sich, wie Kritiker zuletzt die Justiz tadelten: Eine Anklage, ja wenn nicht sogar Verurteilungen seien fast zwingend logisch – wie sonst sollte eine politisch agierende Staatsanwaltschaft sieben Jahre Ermittlungen auch rechtfertigen?

Wenn es nun dazu kommt, dass nach 700 Einvernahmen, Hunderten Hausdurchsuchungen, Konto-Öffnungen und Abhöraktionen noch immer zu wenig belastende Substanz vorhanden ist, um am Ende Schöffen- und Berufsrichter von der Schuld der Angeklagten zu überzeugen, dann ist damit nur eines bewiesen: Im Zweifel wird hierzulande – egal, ob kleiner Trickbetrüger oder prominenter Ex-Minister – immer noch für den Angeklagten entschieden. Und das ist gut so.