Meinung/Kommentare/Chronik

Nur der Falschparker muss sitzen

Da hat jemand einem anderen die Nase blutig geschlagen. Der Richter will ihn nicht gleich hinter Gitter schicken, er verurteilt ihn zu einer Geldstrafe. Der Schläger kann nicht zahlen, nun droht doch noch das Gefängnis. Ausweg: Die Ersatzfreiheitsstrafe darf mit gemeinnützigen Leistungen abgedient werden. Die kann man auch gestaffelt absolvieren. Der Schläger muss zum Beispiel bei der Rettung die Fahrzeuge reinigen, mit denen täglich Verletzte transportiert werden. Das ist ein Lerneffekt, reißt den Verurteilten nicht aus seinem sozialen Umfeld und kostet darüber hinaus keine teuren Hafttage.

Da hat jemand ein paar tausend Euro Parkstrafen gesammelt, weil er mit seinem Wagen häufig an verbotener Stelle steht. Er kann nicht zahlen und wandert für mehrere Wochen in den Polizeiarrest. Kein Ausweg: Verwaltungsstrafen können von Gesetz wegen nicht mit gemeinnützigen Leistungen abgedient werden. Der Falschparker verliert womöglich seinen Job und dunstet sinnlos im Gemeindekotter.

Kost und Logis

Die Relation zwischen körperlich spürbaren Strafdelikten und bloßen Verwaltungsübertretungen auf der einen und den möglichen Sanktionen auf der anderen Seite könnte nicht unausgewogener sein. Seit Jahren schon wird versucht, das zu ändern. Bisher vergeblich.

An der Sorge, eine Einnahmequelle zu verlieren, kann es nicht liegen. Denn wer sich die Geldstrafe leisten kann, muss sie ohnehin zahlen. Und der, bei dem sie uneinbringlich ist, kostet im Polizeiarrest auch noch Essen und Logis.

Jetzt gibt es einen neuen Vorstoß. Die Bundesländer müssten mitziehen, aber das Problem besteht auch bei den regional unterschiedlichen Jugendschutz-Bestimmungen, bei den Regeln für die Hundehaltung...