Ein klarer Punktesieg für Zinggl gegen Matt
Von Thomas Trenkler
Gerald Matt, Ex-Direktor der Kunsthalle Wien, lässt keine Gelegenheit aus, dem Wiener Kulturstadtrat am Zeug zu flicken. Denn Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) fehlte die Courage, zu seinem Parteifreund zu stehen, als dieser ins Kreuzfeuer der Kritik geraten war. Mailath-Pokorny ist weiter Kulturstadtrat; Matt hingegen, am 24. März 2012 zurückgetreten, kehrte bisher nicht wieder. Zumindest nicht in die Kunstwelt.
Noch wütender ist Matt, der ehemalige Dandy und Darling der Wiener Kunstszene, auf Wolfgang Zinggl: Er macht den Kultursprecher der Grünen verantwortlich für seine Demontage. Zinggl sei jedes Mittel recht gewesen – auch jenes der Verleumdung. Matt brachte gegen Zinggl eine Anzeige ein, doch das Verfahren wurde nach einem Monat von der Staatsanwaltschaft eingestellt, weil kein rechtfertigender Verdacht bestanden habe.
Auch die Strafanzeige wegen Datendiebstahls blieb erfolglos. Wie Zinggl damals an die decouvrierenden Mails von Matt kam, ist leicht erklärt: Eine Person in der Kunsthalle druckte sie aus.
Und schließlich begehrte Matt in einer zivilrechtlichen Klage vom 23. September 2011 wegen Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung, Zinggl möge zur Unterlassung und zum Widerruf von sieben Aussagen verpflichtet werden. Die Angelegenheit ist nun entschieden, die APA berichtete: „Der Grünen-Kultursprecher Wolfgang Zinggl muss seine Vorwürfe gegen den damaligen Chef der Wiener Kunsthalle, Gerald Matt, offiziell widerrufen.“
Nun ja, ganz so stimmt das nicht. Denn im Urteil ist auf Seite 11 vermerkt, dass Matt mit „fünf (...) seiner insgesamt sieben Unterlassungsbegehren gescheitert ist“. Diese fünf Aussagen muss Zinggl daher, wie seine Anwältin Maria Windhager erklärt, weder unterlassen noch widerrufen:
Matt benutze die Kunsthalle Wien als Selbstbedienungsladen. Matt gehe unter dem Schutzmantel der Kunst seinen teuren Obsessionen nach, indem er unter dem Titel „Dienstreisen“ Ausflüge um die Welt mache und in teuren Luxushotels absteige. Das Parlament habe Matt in Bezug auf Ausstellung und Buch „Österreichs Kunst der 60er Jahre“ persönlich beauftragt und bezahlt, doch offensichtlich hätten Mitarbeiter der Kunsthalle Wien einen Großteil der Arbeit gemacht, was nicht erlaubt sei. Matt habe Förderungsmissbrauch zu verantworten, weil ihm die öffentliche Hand die Kunsthalle Wien mit Fördergeld, Personal- und Infrastruktur anvertraut habe, die er für sich verwendet habe. Und Matt nehme die von der öffentlichen Hand finanzierte Kunsthalle Wien aus wie eine Weihnachtsgans.
Interessant ist zudem, dass Zinggl bezüglich der anderen beiden Äußerungen nicht verurteilt wurde. Denn man schloss einen Teilvergleich ab: Zinggl hatte von sich aus angeboten, sie nicht mehr in den Mund zu nehmen. Er wurde verpflichtet, diese beiden Behauptungen zu widerrufen. Das geschah – teilweise: Zinggl nahm in den Salzburger Nachrichten einen Satz zurück, den er ebendort im Interview gesagt hatte.
Komplizierter ist es mit dem Fernsehinterview. Denn der ORF sträubt sich. Matt begehrte daher einen Widerruf auf ATV und Puls4. Doch die Privatsender sehen nicht ein, warum sie etwas widerrufen sollen, das sie gar nicht gesendet haben.
Frage an Florian Holzer: Wird eine Weihnachtsgans eigentlich anders ausgenommen als eine Martinigans?