Gewerkschaft: Kollektivvertrag für alle Lehrer
Von Patricia Haller
Die Verhandlungen für ein neues Lehrerdienstrecht werden für Bildungsministerin Claudia Schmied (SPÖ) kein Spaziergang. Erst in der letzten Woche verschickten die Lehrergewerkschafter an ihre Mitglieder eine Mängelliste.
Darin wird Schmied bzw. der Regierung vorgeworfen, dass der neue Entwurf nichts von dem enthalte, was versprochen wurde – etwa den Anspruch, ein „großes Reformpaket“ zu erfüllen. Peter Korecky, Vize-Chef der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) von der Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafter sagt, der Entwurf sei „ nicht stimmig“.
Die GÖD stört prinzipiell, dass Lehrer künftig kein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis mehr haben sollen, sondern ein reines Vertragsrecht. Dieses sei, weil es ein Gesetz ist, politischem Einfluss unterworfen. Änderungen durch das Parlament oder die Landtage seien jederzeit möglich. So, wie das Vertragsrecht gestaltet werden soll, „werden wir es nicht zur Kenntnis nehmen“, sagt Korecky zum KURIER. Als Ersatz hat er einen überraschenden Vorschlag parat, dem auch die Pragmatisierung zum Opfer fiele.
Korecky: „Wenn es immer heißt, es gibt im öffentlichen Dienst Privilegien, dann machen wir doch das, was für alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich gilt: einen Kollektivvertrag. Dann habe ich die gleichen arbeitsrechtlichen Bedingungen, den gleichen Schutz – und ich kann Kündigungsgründe bestimmen. Dann könnten sich weder Parlament noch Landtage einmischen. Das ist meine Präferenz. Es wäre die sauberste Lösung.“
Sozialpartner
Bestes Vorbild seien die Hochschulen: Dort gibt es seit 2004 Kollektivverträge, wer seither neu eingetreten ist, unterliegt dem KV. Zusätzlich gab es die Möglichkeit, zu optieren. Korecky, der diesen KV verhandelt hat, schätzt, dass heute für etwa 55 Prozent der Uni-Beschäftigten der KV gilt.
Wie bei den Unis müssten auch bei den Lehrern Sozialpartner gegründet werden, die den KV verhandeln. Korecky: „Die Arbeitnehmerseite wäre die GÖD. Auf Arbeitgeberseite könnte eine zentrale Personalagentur des Bundes stehen, die das Controlling für die Personalausgaben hat.“ Nebeneffekt: Dass der Bund zwar die Kosten für Landeslehrer trägt, die Länder die Lehrer aber einstellen – dieser Zustand, den auch die OECD seit Jahren kritisiert, wäre passé.
Dienstrecht: Was der Bund ändern will
Plan Das Dienstrecht soll ab dem Schuljahr 2013/’14 für alle neu Eintretenden gelten. Der Entwurf sieht ein reines Vertragsrecht vor.Details Eine Lehrverpflichtung von bis zu 28 Stunden pro Woche statt wie bisher 20 bis 22 Stunden; Einstiegsgehalt für alle Lehrer 2420 Euro brutto pro Monat – ungeachtet des Schultyps. Erste Vorrückung nach 13 Jahren; statt 17 bis 18 Gehaltssprüngen im Berufsverlauf nur noch sieben. Außerdem Pflicht zur Weiterbildung (15 Stunden pro Jahr in der unterrichtsfreien Zeit).
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