Meinung/Kolumnen/Realitäten

Eigenbedarf

Eigenbedarfskündigungen für studierende Kinder führen zum Ziel.

Ela Angerer
über Eigenbedarfskündigung

Ein Mediziner aus Hannover ging vor Gericht, um eine Eigenbedarfskündigung durchzusetzen. Es ging dabei um seine 57 große Zweitwohnung in Berlin, die er vermietet hatte. Da er eine 13-jährige Tochter in Berlin hat, um die er sich kümmern will, kündigte er der Mieterin – und bekam recht, wie die FAZ berichtete. Auch in Österreich urteilen die Gerichte bei Eigenbedarfskündigungen zunehmend Eigentümer-freundlich. Eigenbedarfskündigungen für Sohn oder Tochter, die mit dem Studium beginnen, führen in der Regel zum Ziel. Generell gilt: Bei befristeten Verträgen ist eine etwaige Kündigung wegen Eigenbedarfs vor Ablauf der Befristung im Vertrag zu vereinbaren. Knifflig wird es, wenn eine bereits vermietete Wohnung gekauft wird, der Käufer die Wohnung selbst nutzen will und zu diesem Fall eine Eigenbedarfskündigung einbringt. Hier muss eine zehnjährige Sperrfrist zum Spekulationsschutz eingehalten werden. Wer eine Zweitwohnung in der Nähe des Fußballklubs seiner Vorliebe nützen und daher den Mieter kündigen will, wird mit der Eigenbedarfsklage abblitzen. Hier sind die Rechte des Mieters stärker.

ulla.gruenbacher(at)kurier.at