Unhappy Birthday To You
Von Georg Leyrer
Aber vielleicht muss man ohnehin nichts zahlen, wenn man noch falscher singt als sonst?
über den "Happy Birthday"-Rechtsstreit
Geburtstage sind teuer: Geschenke, Torte, Party. Doch die teuerste Überraschung könnte sein, dass man für das Lied „Happy Birthday“ bezahlen muss. Es gilt als das meistgesungene Lied der Welt. Und doch gehört das Lied, wie sich jetzt bei einem Gerichtsstreit in den USA zeigt, nicht uns allen, sondern einer Plattenfirma. Die verdient daran rund zwei Millionen Dollar im Jahr.
Wenn man es in den eigenen vier Wänden singt, ist „Happy Birthday“ natürlich gratis. Anders liegt der Fall, wenn das Lied etwa bei einem Konzert angestimmt wird. Teuer kann es auch werden, wenn es in einem Film gesungen wird. Jennifer Nelson wollte eine Doku über das in den 1890ern von Mildred J. Hill und Patty Smith Hill als „Good Morning To All“ komponierte Lied drehen. Dafür musste sie 1500 Dollar an Warner Music zahlen. Das soll sich jetzt ändern. Nelson hat Warner geklagt: Denn das Lied gehöre mittlerweile uns allen, so die Filmemacherin, Warner soll die Rechte daran verlieren. Und die Einnahmen – in Millionenhöhe! – zurückzahlen.
Die Anwälte freut’s, aber uns verdirbt es ein wenig die gute Laune. Geburtstage sind mit all der Verwandt- und Bekanntschaft eh schon heikel, auch ist man ein Jahr älter geworden. Für rechtliche Fragen – ist das Geburtstagsvideo etwa ein Film? – bleiben da keine Nerven. Aber vielleicht muss man ohnehin nichts zahlen, wenn man noch falscher singt als sonst?