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Die Gebührenfrage stellt sich völlig neu

Die Gebührenfrage stellt sich völlig neu.

Georg Leyrer
über öffentlich-rechtlichen Rundfunk im Internet.

Früher war alles so schön einfach: Mit dem Fernsehapparat schaut man fern, mit dem Radio hört man Radio. So war es immer, so steht es im Gesetz.

Der Realität entspricht das nicht mehr. Dank Internet ist es leicht wie nie zuvor, auf den Fernseher zu verzichten – und trotzdem fernzusehen; nicht zuletzt auf den gehypten Bezahlangeboten von Netflix, Sky und Co. Auch Radio ist längst nur eine App unter vielen.

Die gesetzliche Lage entspricht dieser neuen Medienwelt noch nicht. Man zahlt nur – das hat der VwGH mal wieder klargestellt – bei Besitz eines Fernsehers und/oder eines Radios GIS-Gebühren (oder einer DVB-T-Karte, also einer kleinen Rundfunkempfangsanlage für den Laptop).

Das stellt den ORF vor ein Zukunftsproblem: Das Bedürfnis, einen Apparat aufzudrehen und genau das anzusehen, was irgendjemand beschlossen hat, genau jetzt auszustrahlen, verschwindet derzeit bei vielen Menschen. Und damit auch der Bedarf nach einem Fernseher.

Dass man im ORF mit der Forderung nach einer Haushaltsabgabe nicht offensiv hausieren geht, ist auch kein Wunder. In Deutschland und der Schweiz gab es rund um die Diskussion neuer Gebührenmodelle eine brutale und für die Öffentlich-Rechtlichen schädliche Diskussion darüber, was derartiges Fernsehen heute noch ist – und in Zukunft sein kann.

Ähnliches wäre wohl zu erwarten, wenn man nach einer Gesetzesänderung fürs Internet – das ja unendlich mehr bietet als ORF-Programm – TV- und Radiogebühr zahlen müsste. Denn auch das scheint weit, weit weg von der neuen Medienrealität, geschweige denn der Zukunft.