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Wer zahlt, muss auch reisen

Die ÖBB fahren übrigens bis ganz in den echten Westen. Von dort stammt Leser Peter K., der mit seiner Familie im Osten lebt. Er hat einen 20-jährigen Sohn aus erster Ehe, der in Deutschland wohnt und seinen Vater, gemeinsam mit Halbbruder, regelmäßig besucht. Mit dem Zug. Auch diese Weihnachten. Wie immer wollte Herr K. telefonisch buchen. Man empfahl Herrn K. aber, sein Ticket online zu erstehen, das sei einfacher. Peter K. ging also auf die ÖBB-Website, wo, wie er schreibt, alles „sehr übersichtlich aufgelistet ist, inkl. der Preise und Sparangebote – toll.“ Herr K. wählte die Verbindung, dann Bezahlung per Kreditkarte: Er kam auf die Verrechnungsseite, auf der zuerst der Name des Reisenden einzutragen ist und darunter gleich Karten-Nummer, Gültigkeitsdauer usw, aber kein Feld „Karteninhaber“: Die ÖBB gehen davon aus, dass der Fahrgast immer auch das Ticket zahlt. Herr K. wusste, der Betrag würde mit falschem Namen nicht von der Karte abgebucht werden, und trug deshalb, bevor er knapp über 300 Euro zahlte und das Ticket ausdruckte, den eigenen Namen in das Namensfeld über der Kartennummer ein. Fehler.

Denn das Ticket ist nur mit einem Lichtbildausweis gültig, wie dem Sohn sofort nach Erhalt auffiel. Herr K. rief sofort bei der Hotline an, um den Namen auf dem Ticket zu ändern. Der Hotline-Mitarbeiter verwies ihn an die Kulanz-Stelle. Nachdem Herr K. dort seinen Fall und das ÖBB-Problem geschildert hatte, bot man ihm Gutscheine an: Im Gegenwert von Euro 8,–. Herr K. hat ja Verständnis dafür, dass die ÖBB Online-Tickets nicht zurücknehmen will – aber nicht dafür, dass er fast 300 Euro verliert: Weil die ÖBB bei der Online-Buchung ein kleines, aber entscheidendes Namensfeld vergessen hat.