Meinung/Kolumnen/Knecht

Erfolgsmodell handyfreie Schule

Scheint mir eine sehr vernünftige und zielführende Sanktionierungsmaßnahme zu sein

Doris Knecht
über ein Mobiltelefon-Verbot

In Zürich, weil die letzte Kolumne dort spielte, ist übrigens auch das Telefonieren in der Straßenbahn verpönt. Nicht das laute, rücksichtslose Telefonieren – das Telefonieren überhaupt. Wer es dennoch wagt, muss man damit rechnen, lautstark zur Rede und vor das Tribunal der anderen Fahrgäste gestellt zu werden. Was ich persönlich, selbst wenn man nicht die Angeklagte ist, viel unangenehmer finde, als ein leises Telefonat. Ist ja kein Schulunterricht, so eine Tram-Fahrt.

Weil, apropos: Zur Kolumne über ein von mehreren Wiener Schulen erwogenes und hier begeistert begrüßtes Mobiltelefon-Verbot gab es eine Menge Reaktionen. Die meisten waren zustimmend und ermunternd, besonders jene von Cornelia Wagner-Sturm, Direktorin einer Neuen Mittelschule in Aschbach Markt im Mostviertel. Einer handyfreien Schule. Deren SchülerInnen müssen seit Anfang 2010 ihre Mobiltelefon zwischen 7.00 und 15.30 Uhr ausschalten. Auch die Lehrerinnen und Lehrer müssen ihre Handys und Smartphones in dieser Zeit lautlos gestellt im Konferenzzimmer zurücklassen, Ausnahme: Sportlehrer, die Hilfe anfordern können müssen, falls etwas passiert. Diesen Weg habe man noch nie bereut, erklärt die Direktorin: „Unsere Devise: Besser Konflikte verbal und auf offenem Weg austragen und diese lösen lernen, als über das Handy Unwichtigkeiten, Unwahrheiten oder Beleidigungen weitergeben.“ Genau.

Einige Leser, darunter auch Pädagoginnen, wandten ein, so ein Verbot sei doch gar nicht zu kontrollieren und deshalb undurchführbar. Leserin Susanne P. hat ihren Sohn an einem Wiener Gymnasium, in dem die Benutzung von Handys bereits verboten ist. Werden SchülerInnen dennoch mit einem aktiven Handy erwischt, wird es ihnen abgenommen und kann nur von den Eltern in der Direktion wieder abgeholt werden. Das funktioniere einwandfrei, erzählt die Mutter. Scheint mir eine sehr vernünftige und zielführende Sanktionierungsmaßnahme zu sein: und eine überaus nachahmenswerte.