Höhere Gewalt, sozusagen
Von Doris Knecht
Höhere Gewalt, sozusagen.
über Fluggastrechte
Erst im Februar beschloss das EU-Parlament eine Neuregelung der Fluggastrechte: U. a. sollten die Chancen auf Entschädigung für Passiere verbessert werden, wenn Flüge gecancelt wurden oder bei langen Verspätungen.
Das betraf das Wiener Ehepaar Marta und Josef M. Die beiden hatten für den 15. Jänner einen Flug mit der Fluglinie Condor von Wien nach Punta Cana gebucht, Abflugzeit 12.00 Uhr.
Das Paar war rechtzeitig vor Ort, checkte ein, erfuhr, dass die Maschine noch nicht da sei, allerdings nicht, wann sie genau abfliegen werde. Nach dreistündiger Wartezeit fand sich die Maschine wieder auf der Abflug-Info, mit der Flugzeit 15.45 Uhr. Die wurde allerdings bald darauf auf 16.45 Uhr korrigiert. Die M.s stiegen ein, die Maschine startete, flog los und kehrte wieder um. Erst kurz vor 18 Uhr war dann tatsächlich Abflug: Mit einer Verspätung von fünf Stunden und 45 Minuten.
Nach ihrem Urlaub besorgten sich die M.s deswegen die EU-Beschwerdeformulare für Flugpassagiere und hielten sich an die empfohlene Vorgangsweise, indem sie zuerst alle erforderlichen Unterlagen an die Fluggesellschaft schickte. Die antwortete nach einer Woche: Mit einer Entschuldigung für die Verspätung und der Mitteilung, dass keine Entschädigung bezahlt werde. Und zwar warum nicht? Weil "nach Auskunft unserer Verkehrszentrale die Verspätung durch einen unerwartet aufgetretenen Flugsicherheitsmangel verursacht" worden sein. Man habe "keine zumutbaren Möglichkeiten" gehabt, die Verspätung zu verhindern. Aha.
Worauf die M.s den zweiten empfohlenen Schritt unternahmen und die Beschwerde an das Verkehrsministerium weiterleitete. Das beauskunftete das Paar dahingehend, dass eigentlich nicht Condor den Flug durchgeführt habe, sondern Thomas Cook. Was immer das für eine Begründung ist. Für die M.s wurde daraus vor allem eins ersichtlich. "Flugrechte hin oder her, wenn die Fluggesellschaft nicht will, kommt niemand an sie heran." Schaut so aus, ja.