Gehen auf eigene Gefahr
Von Doris Knecht
Wer einen Gehsteig benutzt, muss dort sicher sein
über die Planung des Verkehrs
Wenn es Konflikte gibt zwischen Fußgängern und Radfahrern, liegt das oft an unglücklicher Verkehrsplanung. Es ist für Radlerinnen zum Beispiel einfach zu verführerisch, auf den Gehsteig auszuweichen, wenn plötzlich der Radstreifen abbricht: was leider oft der Fall ist, speziell in Einbahnen. Plötzlich darf man nicht weiterfahren, außer in die Richtung, aus der man gerade gekommen ist. Plötzlich wird von Radlern verlangt, abzusteigen, zu schieben, Zeit zu verlieren. Selbstverständlich wird dann oft am Gehsteig geradelt.
Genauso selbstverständlich ist das den Fußgeherinnen und Fußgehern nicht zuzumuten. Wer einen Gehsteig benutzt, muss dort sicher sein, sowohl vor Autos als auch vor Radfahrern. Man muss sich darauf verlassen können, dass die Dreijährige, wenn sie im Zickzack auf dem Gehsteig vor sich hinhüpft und der alte Herr, der mit seinem Rollator spaziert, nicht von einem daherrasenden Fahrrad bedroht werden. Wobei sich manche Radfahrer tatsächlich nicht zu deppat sind, Gehsteigbenutzer aus ihrer Bahn zu klingeln und sich, ohne abzusteigen, zwischen Kleinkindern durchzuschlängeln.
Kompliziert und unentspannt wird es besonders für Familien mit kleineren Kindern auch, wenn Geh- und Radwege nur durch oft fast unsichtbare Markierungen voneinander getrennt sind: Denn manchmal passiert es halt, dass man so eine Markierung unabsichtlich übertritt oder überfährt.
Solche Gefahrenpunkte will die Wiener Fußgängerbeauftragte Petra Jens nun entschärfen: Sie sammelt gemeinsam mit FußgängerInnen jene Wegstrecken, die von der Radwegbenützungspflicht ausgenommen werden sollen: „Wenn schnelle Rad Fahrende statt eines Gehsteig-Radweges die Fahrbahn benützen dürfen, dann ist das eine weitere Entlastung des Gehsteigs. So wird entspanntes Gehen leichter“, meint sie. Deshalb werden derzeit Vorschläge gesammelt, per Mail (gehen@mobilitätsagentur.at) oder Telefon (01/4000 49 906). Mitmachen.