Da rast auch schon ein Argument davon
Von Doris Knecht
Bürgermeister Häupl will nun also über Nummerntafeln für Fahrräder nachdenken. Gut! – wenn dieser Nachdenkprozess ergebnisoffen ist. Weil, ja, reden wir doch – wie in dieser Kolumne schon begonnen – darüber, was Fahrradkennzeichen bringen würden, wie sie viele Leute fordern. Vor allem natürlich solche, die Opfer von Fahrradrowdys geworden sind.
Genau das spricht natürlich für die Kennzeichnungspflicht – nicht zuletzt angesichts des massiven E-Bike-Booms. Mit einem Elektrofahrrad erreicht man auf ebener Strecke ohne gröbere Probleme Geschwindigkeiten bis zu 40 km/h, was, logisch, auch das Unfallrisiko erhöht. Nur kann man gerade da auch schon den eine bedeutendes Argument vorbeizischen sehen, das gegen die Kennzeichnungspflicht spricht: Nummerntafeln auf Fahrrädern könnten nämlich nie groß genug sein, um sie auf einem davonrasenden Rad einwandfrei entziffern zu können. Was einerseits dazu führen würde, dass man der Rowdys eh nicht habhaft wird, und anderseits dazu, das viele redliche Radler ihre Unschuld beweisen müssten, weil ihre Nummer fälschlicherweise als die eines Trottelradlers identifiziert wurde. Und dass Radlerinnen und Radler ihre Rücken gut leserlich nummerieren müssen, wird wohl niemand ernsthaft erwägen.
Ein weiterer Gegengrund ist der bürokratisches Aufwand, den die Registrierung jedes einzelnen Fahrrads sowohl für die öffentliche Hand als auch für die Radlerinnen und Radler selbst schaffen würde – was wiederum vielen Menschen den Umstieg aufs Rad verleiden würde.
Die Schweiz hat ihre Fahrradnummern nicht zuletzt deshalb schon lange abmontiert: 1990 wurden die Alu-Schilder durch Vignetten ersetzt, die nur den Zweck hatten, die Versicherung nachzuweisen. Auch diese Pflicht wurde letztes Jahr abgeschafft: Die Kosten überstiegen den Nutzen.
Es steht im Moment also 3:1 gegen die Kennzeichnung. Aber das Nachdenken hat ja erst begonnen.