Meinung/Gastkommentar

Die Inflation trifft auch die Vermieter

Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne kündigen an, den Kostenanstieg für Mieter reduzieren zu wollen, die großen Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ unterstützen dies. Das ist irgendwie verständlich, denn die Mieter repräsentieren derzeit 45,8 Prozent der Bevölkerung.

Problematisch ist, dass man die Mieter zu Lasten der Vermieter entlasten will und dabei in Kauf nimmt, Eigentumsrechte auszuhöhlen. Hierbei wird so getan, als ob Mieter arm und Vermieter Superreiche wären, die Tausende Wohnungen besitzen.

Man blendet dabei aus, dass viele Nebenerwerbsvermieter sind, bei denen ein Großteil der Ersparnisse in einer oder einigen wenigen Immobilien steckt.

Es gibt jedenfalls zwei Klassen von Vermietern: jene, die Altbauten vermieten und jene, die Neubauten vermieten. Die Altbau-Vermieter sind an Mietzinsobergrenzen gebunden, ihre Vertragsfreiheit ist generell stark eingeschränkt, aber bisher hat ihnen der Gesetzgeber zumindest den Vorteil eingeräumt, dass die Mieterhöhungen per Gesetz an die Inflationsrate gebunden sind.

Die Neubau-Vermieter hingegen sind an keine Mietzinsobergrenzen gebunden und genießen auch ansonsten eine weitgehende Vertragsfreiheit, die Anpassung des Mietzinses an die Inflation wird normalerweise im Mietvertrag vereinbart.

Gesetzliche Eingriffe in privatrechtliche Verträge sind problematisch und hätten wohl eine Verfassungsklage zur Folge. Das heißt: Niedrigere gesetzliche Mieterhöhungen würden die Altbau-Vermieter treffen, die vom Gesetzgeber ohnehin schon ziemlich gestraft sind.

Klar ist auch, dass die Vermieter stark von der Inflation betroffen sind. Gerade die Kosten für Instandhaltung, Instandsetzung, Ausbau und Neubau sind stark gestiegen, zusätzlich befeuert durch die immer mehr wuchernden staatlichen Vorschriften. Auch hier sind die Altbau-Vermieter besonders betroffen, weil die Vorschriften hinsichtlich Denkmal- und Ortsbildschutz hohe Kosten nach sich ziehen. Ein Eingriff in Neubau-Mieten würde Neubau-Investitionen stark dämpfen.

Wenn Altbau-Mieten nicht mehr in der Höhe der Inflationsrate angehoben werden könnten, so würden die Altbau-Vermieter zunehmend in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Investitionen in die Qualität der Objekte würden sich immer weniger rechnen, selbst die bloße Instandhaltung würde immer mehr in Frage gestellt, die historisch wertvolle Bausubstanz würde zunehmend verfallen und die Anzahl der Altbauten, die am Ende einer solchen „Verfallskarriere“ abgerissen werden, würde weiter zunehmen. Der Mietdeckel in Berlin sollte als abschreckendes Beispiel ausreichen. Wenn Wohnen nicht noch teurer werden soll, dann müssen neue Vorschriften verhindert werden, die das Wohnen weiter verteuern würden, wie die seitens der EU geplante Gebäuderichtlinie und das von der Bundesregierung geplante Verbot von Gas- und Ölheizungen. Investitionen müssen sich für Vermieter rechnen, sonst werden sie nicht getätigt werden, deshalb sollte z. B. für neue Mietverträge im Altbau dieselbe Vertragsfreiheit gelten wie für Mietverträge im Neubau.

Christian Ebner ist Unternehmensberater und Parteiobmann Freisinnige