Meinung/Gastkommentar

Bankenskandale: der ewige Ruf nach mehr Aufsicht

Die jüngsten Bankenskandale in Österreich haben enormen Schaden verursacht, den Anleger, Steuerzahler und gesunde Banken stemmen müssen. Und stets gilt: Kaum ist die Misere angerichtet, ertönt der Ruf nach einer effektiveren Bankenaufsicht, fordern Experten eine Stärkung der (sonst oft ignorierten) Internen Revision.

Eine gerechtfertigte Forderung – denn die regelmäßige Prüfung durch professionelle Revisoren kann das Vermögen von Bankkunden retten. Fakt ist: Es gibt in Österreich eine institutionalisierte Bankenaufsicht. Fakt ist aber auch: Wenn in einer Bank systematischer Betrug von höchster Stelle passiert, ist es Behörden nicht immer möglich, interne Prozesse und Zusammenhänge in kurzer Zeit zu erfassen und zu prüfen.

Hier setzt die Interne Revision als Kontrollinstanz an: Sie widmet sich keineswegs nur dem üblichen Kopierpapier-Schwund, sondern kann selbst ausgeklügelte Betrugsmaschen und fiktive Geschäftsprozesse aufdecken. Auch die Europäische Bankenaufsicht hebt sie als wichtigen unternehmensinternen Hygienefaktor und Teil des „Three-Lines-of-Defence“-Modells zur Risiko-Vermeidung in Unternehmen oder Banken hervor. Dieses sieht neben der operativen ersten Ebene und dem Risikomanagement (zweite Ebene) die Interne Revision als „third line“ vor, die allgemein sowie anlassbezogen Prüfungen aller Bereiche, Abläufe, Verfahren und Systeme durchführt.

Wenn nun abstrakt die Stärkung der Internen Revision gefordert wird, ist klar zu sagen: In der Praxis stößt sie wiederholt an Grenzen. Das Institut für Interne Revision Österreich setzt sich daher für konkrete Verbesserungen ein, um die internen Kontrollen zu stärken, Skandale künftig zu verhindern und Österreichs Wirtschaft so vor Schaden zu bewahren.

Etwa durch Unabhängigkeit durch direkten Zugang zum Aufsichtsrat: Die Interne Revision agiert laut Bankwesengesetz und FMA-Mindeststandards unabhängig. Sprich: Geschäftsleitung und Eigentümer haben theoretisch nur begrenzt Einfluss auf ihre Prüftätigkeit. De facto können eigentümergeführte Banken oder zu große Nähe zur Politik schlimmstenfalls ein Umfeld schaffen, das die Wirkung der Revision neutralisiert. Und ob Revisionsleiter (neben den für Banken gesetzlich vorgesehenen vierteljährlichen Berichten) direkten Zugang zum Aufsichtsrat erhalten, beruht auf Freiwilligkeit.

Es bedarf zudem eines Kündigungsschutzes: Als potenzielle Überbringer unliebsamer Nachrichten sind Revisoren stets dem Risiko eines Jobverlusts ausgesetzt – ein weiterer Faktor, der die auf dem Papier bestehende Unabhängigkeit beeinträchtigt. Ein Kündigungsschutz wie bei Betriebsräten würde eine objektive Kontrolle signifikant unterstützen.

Last but not least: Ressourcen aufstocken. Eine personelle Stärkung der Revision wird von der FMA bei Prüfungen in Banken immer wieder gefordert, aber nur teilweise umgesetzt. Hier gilt es, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.

Gottfried Berger ist Vorstandsvorsitzender des Instituts für Interne Revision Österreich.