Fall Seisenbacher: Warum nicht von vornherein U-Haft?
Von Ricardo Peyerl
Sich als Angeklagter vor dem Prozess zu drücken, ist keine gute Idee
über den geplatzten Seisenbacher-Prozess
Sich als Angeklagter vor dem Prozess zu drücken, ist keine gute Idee. Nicht einmal, wenn man eine Ausrede dafür gefunden zu haben glaubt. Ex-Lobbyist Peter Hochegger wurde als Prozess-Schwänzer sogar bei bekanntem Aufenthaltsort aus der Reha-Klinik abgeführt, die er auf ärztlichen Rat aufgesucht hatte.
Judoka Peter Seisenbacher übermittelte für sein Fernbleiben nicht einmal eine Entschuldigung. Der Haftbefehl ist ihm damit fast gewiss. Bleibt die Frage: Wäre für einen in Vorderasien tätigen und wohnenden Angeklagten bei bis zu zehn Jahren Haft Strafdrohung die U-Haft nicht von vornherein angebracht gewesen? Wegen Fluchtgefahr, wichtiger aber noch: Zum Schutz möglicher neuer Opfer eines (einstigen) Sport-Idols, das für die mutmaßlich missbrauchten schutzbefohlenen Unmündigen eine Art Vaterfigur gewesen sein soll.