Meinung

Digitale Arbeitswelt - Mythen und Fakten

Dass uns die Arbeit ausgeht, ist nur eine der Mythen zur digitalen Arbeitswelt, für die es keine Evidenz gibt.

1. Arbeit geht uns aus:Der römische Kaiser Vespasian wies einmal den Erfinder kräftesparender Baumaschinen mit dem Hinweis ab, die unruhige Unterschicht Roms müsse beschäftigt werden. Heute steht die Digitalisierung für den jobbedrohenden Wandel. Die Fakten: Seit 2004 verlangsamt sich laut OECD der technische Fortschritt, seit 2008 stagniert die Produktivität international sogar. Seit 2009 sind in Österreich 350.000 zusätzliche Jobs entstanden. Nach dem WIFO sollen zwischen 2016 und 2023 weitere 325.000 Arbeitsplätze dazu kommen. Da die Arbeit eben nicht ausgeht, ist eine generelle Arbeitszeitverkürzung unnötig.

2. Prekäre Verhältnisse nehmen zu: Macht die Digitalisierung die Arbeitswelt noch schnelllebiger und „prekärer“? Die Fakten: - Laut Statistik Austria dauerte ein durchschnittliches Dienstverhältnis im Jahr 2004 und im Jahr 2016 jeweils genau 10,1 Jahre. - 2004 waren ebenso wie 2017 rund 40 % aller erwerbsfähigen Österreicher vollzeitbeschäftigt. Stark rückläufig war der Anteil der erwerbsmäßig Inaktiven (z. B. Hausfrauen) und der freien Dienstnehmer. Die Zahl der Selbstständigen steigt moderat. Teilzeit nimmt massiv zu, ist aber von den Mitarbeitern meist gewollt. – Seit 2008 haben sich laut EU-SILC die Armutszahlen in Österreich inkl. Working Poor erheblich reduziert und das trotz Krise sowie starker Zuwanderung aus ärmeren Ländern.

3. Sozialstaat ist gefährdet: Falls die Digitalisierung massiv Jobs kostet, könnte sie den Sozialstaat gefährden, der sich vor allem mit lohnbezogenen Abgaben finanziert. Fakt: Die Einnahmen der Sozialversicherung stiegen von 2006 bis 2016 um 47 %, während das BIP in dem Zeitraum nominell nur um 32 % zunahm. Der Sozialstaat ist somit nicht gefährdet, eine neue Steuer auf Wertschöpfung nicht nötig.

4. Crowdwork/neue Regeln: Das heimische Arbeits- und Sozialrecht ist tatsächlich gut vorbereitet: Zunächst sind alle Beschäftigungsformen pflichtversichert – im Gegensatz etwa zu Deutschland. Echte Dienstnehmer sind fast flächendeckend durch Kollektivverträge und damit Mindestlöhne geschützt. Arbeit auf Abruf und damit auch „Nullstundenverträgen“ hat die Judikatur einen Riegel vorgeschoben. Die Abgrenzung zwischen Dienstnehmern und Selbstständigen wird fast flächendeckend und eher streng geprüft. Eine Umwandlung etwa infolge einer Finanzprüfung geht nur zulasten des (Neo)-Dienstgebers.

Diensthandy & Co: Sie belasten Arbeitnehmer in der Freizeit. In einer Market-Umfrage aus 2017 geben Arbeitnehmer an, im Schnitt 10 Minuten pro Tag in der Freizeit durch Anrufe, E-Mails, etc. beruflich beansprucht zu werden. In derselben Umfrage antworten die Arbeitnehmer aber, dass sie im Schnitt 21 Minuten pro Tag während der Arbeitszeit privat telefonieren, surfen, chatten, etc. Der Office Report 2017 kommt sogar auf 40 „Privatminuten“ pro Tag. Unter dem Strich profitieren Arbeitnehmer somit von Diensthandy & Co bei der Arbeit.

Mag. Dr. Rolf Gleißner ist  stellvertretender Leiter der  Abteilung für Sozialpolitik und Gesundheit der Wirtschaftskammer Österreich.