Meinung

Aus dem Verkehr ziehen

Lautstarke Signale sehen anders aus

Ricardo Peyerl
über Strafen für Alko-Lenker

Ein verhinderter Fruchtzwerge-Dieb im Supermarkt musste vier Monate im Gefängnis dunsten. Der alkoholisierte Geisterfahrer, der auf der Westautobahn einem neunjährigen Mädchen und dessen Bruder das Leben genommen hat, bekommt kaum mehr Strafe – nämlich acht Monate Haft. Gerecht ist das nicht.

Und abschreckend? Dass höhere Strafen oder Strafen überhaupt wirken, ist wissenschaftlich nicht nachzuweisen. Trotzdem braucht es ein ganz klares gesellschaftspolitisches Signal: Alkohol hinter dem Steuer ist verpönt! Lasche Urteile verhelfen diesem Signal nicht zur Verbreitung.

Viel entscheidender als die Strafe aber wäre die Konsequenz, solche Autolenker wie den Alko-Geisterfahrer im wahren Wortsinn „aus dem Verkehr“ zu ziehen. In Deutschland macht das gleich der Strafrichter, der über den Verkehrsunfall verhandelt. Gemeinsam mit der Strafe verhängt er in einem Aufwaschen ein oft jahrelanges Fahrverbot, das im Extremfall sogar für immer angeordnet werden kann. Das sitzt.

In Österreich wäre das eine widerrechtliche Vermischung von Straf- und Verwaltungsagenden. Freilich droht Alko-Lenkern auch hier ein befristeter Entzug des Führerscheins. Eine Dauer von mehr als zwölf Monaten muss schon außerordentlich gut begründet werden, und lebenslanger Entzug ist gar nicht vorgesehen. Lautstarke Signale sehen anders aus.