Mehr Platz

So soll ein türkischstämmiger Vizebürgermeister in Freistadt verhindert werden

In der knapp 8000 Einwohner großen oberösterreichischen Gemeinde Freistadt sorgt derzeit ein Flugblatt für Aufregung.  Das Papierstück, das einige Freistädter in ihren Postkästen fanden, richtet sich gegen İbrahim Cansız. „Mit deiner Stimme für Elisabeth Teufer verhinderst du einen türkischstämmigen Bürgermeister“ ist darauf zu lesen.

Teufer verurteilt "fremdenfeindliche Bostschaft"

Cansız ist seit sechs Jahren Gemeinderat der SPÖ. In Freistadt fanden vor kurzem Gemeinderatswahlen statt. Am 10. Oktober kommt es zur Stichwahl zwischen der bisherigen Bürgermeisterin Elisabeth Teufer (ÖVP) und dem SPÖ-Kandidaten Christian Gratzl (SPÖ). Dass dabei Cansız Vizebürgermeister werden könnte, daran scheint sich jemand aufzustoßen.

ÖVP Kandidatin Teufer ist es jedenfalls nicht. Diese hat sich laut TIPS Freistadt vom dem Flugblatt bereits distanziert und verurteilt laut die fremdenfeindliche Botschaft.

Alle Inhalte anzeigen

An dieser Stelle möchte ich betonen, dass ich sechs Jahre lang als Teil des Gemeinderates tätig war, doch nie zuvor etwas Vergleichbares erleben musste. Viele Gerüchte kursieren derzeit und das kleinste Übel ist, dass ich zukünftig Vizebürgermeister werden solle“, schreibt Cansız auf seiner Facebook Seite.

Laut dem austro-türkischen Portal Der Virgül möchte er für die Flugblätter noch niemanden vorverurteilen. „Ich habe am Montag ein erneutes Gespräch mit der Polizei“. Diese könne laut Cansız schon mal ausschließen, dass die Flugblätter über die Freistädter Post verschickt wurden.

Mögliche rechtliche Folgen

Sollte man den Verfasser oder Verfasserin des Flugblattes ausfindig machen, könnte es rechtliche Konsequenzen geben. Denn Flugblätter fallen auch in das Mediengesetz.

Nicht nur könnte der Inhalt unter „Verhetzung“ fallen, auch fehlen des Impressums und Bekanntmachung des Verantwortlichen könnten rechtlich relevant sein. Laut Wirtschaftskammer müssen „der Name oder die Firma des Medieninhabers und der Name oder die Firma des Herstellers und der Verlags- und der Herstellungsort“ auf einem Druckwerk angegeben werden.