Slowenien: Lehrern, die Tests verweigern, droht die Kündigung
Wie auch in den meisten europäischen Ländern sucht auch Slowenien nach den Wegen, wie man die Zahl der zuletzt steigenden Neuinfektionen einbremsen kann. Die epidemiologische Situation in Slowenien hat sich in den letzten Wochen dermaßen verschlechtert, dass man Ende dieser Woche erwartet, von der EU-Gesundheitsbehörde ECDC rot eingefärbt zu werden.
Die Tatsache, dass in unserem Nachbarland bereits in einer Woche das neue Schuljahr startet, sorgt für zusätzliche Sorgenfalten bei den Verantwortlichen. Obendrauf sorgt ein Rundschreiben, das Schulleitungen nun bekommen haben sollen, für Unruhe unter dem Lehrpersonal. Diejenigen Lehrer bzw. andere Schulangestellte sind demnach, sofern sie nicht geimpft sind bzw. als genesen gelten, künftig verpflichtet, sich jeden Tag testen lassen.
Eine ungerechtfertigte Testverweigerung werde laut dem Rundschreiben als Verletzung der Arbeitsbestimmungen gewertet. Dies wiederum würde zuerst eine schriftliche Abmahnung und in weiterer Folge die Einleitung eines Kündigungsprozesses nach sich ziehen. Dasselbe gelte übrigens auch dann, wenn sich der Schulangestellte weigert, einen MN-Schutz zu tragen, stellte das Gesundheitsministerium klar.
Schülern ohne Maske wird Zutritt nicht verwehrt
In Slowenien wird derzeit heiß darüber diskutiert, ob denn andererseits auch Schülern, die Masken verweigern, auch Konsequenzen angedroht werden sollen. Auch dazu äußerte sich die zuständige Behörde und erklärte, dass maskenlosen Schülern das Betreten des Klassenzimmers nicht verwehrt werden darf. Die Schulleitung muss jedoch die Eltern des Kindes, das aus der Reihe tanzt, auf diese Verpflichtung hinweisen und den Fall der Aufsichtsbehörde vorlegen.
Trotz der angespannten epidemiologischen Lage zeigt sich die slowenische Regierung zuversichtlich und plant im Herbst und Winter keine größeren Schließungen der Schulen bzw. des Handels. Man sei der Ansicht, dass die Lage durch konsequente Anwendung der PCT-Tests unter Kontrolle gehalten werden kann.