Wintercampen - worauf es in den kalten Monaten zu achten gilt
In den Wintermonaten der vergangenen Saison waren Österreichs Campingplätze bereits gut besucht: Im Jänner und Februar 2020 lagen die Steigerungsraten sogar bei über 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Vor allem der Anteil inländischer Camper war in den Wintermonaten sehr hoch. Im heurigen März 2020 folgte bedingt durch den Lockdown dann der Tourismuseinbruch, und einhergehende Reisebeschränkungen.
Ab 1. November (und dann bis 15. April) gilt in Österreich die witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht für Pkw und Lkw (bis 3,5 t und B-Führerschein). Lenker müssen dann bei Schnee, Matsch oder Eis mit Winterreifen unterwegs sein oder Schneeketten montiert haben.
Als Winterreifen werden in Österreich jene mit den Bezeichnungen "M+S", "M.S.", "M&S" und/oder dem Schneeflockensymbol anerkannt, die mindestens 4 mm – bei Diagonalreifen 5 mm – Profiltiefe ausweisen. Das gilt auch für Ganzjahres-, Allwetter- und Spikereifen. Sind die 4 mm Profiltiefe unterschritten, dürfen die Reifen nicht mehr als Winterreifen verwendet werden.
Sowohl leichte, ungebremste als auch schwere, gebremste Anhänger können im Winter theoretisch mit Sommerreifen ausgestattet bleiben. Es besteht generell kein ausdrückliches Verbot, am Zugfahrzeug Winterreifen und am Anhänger Sommerreifen zu benützen, oder umgekehrt.
Campingplätze mit direkter Gasversorgung vor Ort sind im Herbst und Winter besonders komfortabel, da man sich die Mitnahme der Gasflaschen erspart und sich nicht um Nachschub kümmern muss. Wenn man dennoch Gasflaschen verwendet, sollte man laut ÖMTC auf einen hohen Propananteil achten und viel in Reserve haben.